Die vereinfachte Gewinnermittlung für Selbstständige: Einnahmen minus Ausgaben, fertig.
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist die einfachste Form der Gewinnermittlung. Du stellst zusammen, was reingekommen ist, ziehst ab, was rausgegangen ist – die Differenz ist dein Gewinn. Keine Bilanz, keine doppelte Buchführung, keine Inventur.
Freiberufler immer, unabhängig von der Höhe. Gewerbetreibende, solange sie unter 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn im Jahr bleiben. Für praktisch jeden Einzelunternehmer ist die EÜR damit der Normalfall.
Entscheidend ist, wann Geld tatsächlich fließt – nicht, wann die Rechnung geschrieben wurde. Eine Rechnung vom 20. Dezember, die im Januar bezahlt wird, gehört ins neue Jahr. Das ist ein Steuerungshebel: Wer im Dezember absehbar über eine Grenze rutscht, kann Zahlungen bewusst verschieben.
Ausnahme sind regelmäßig wiederkehrende Zahlungen wie Miete oder Versicherungen im Zeitraum zehn Tage um den Jahreswechsel – die werden dem wirtschaftlich zugehörigen Jahr zugeordnet.
Wirtschaftsgüter über 800 Euro netto werden nicht sofort voll abgezogen, sondern über die Nutzungsdauer verteilt. Ein Transporter für 24.000 Euro bei sechs Jahren Nutzungsdauer heißt 4.000 Euro Abschreibung pro Jahr. Darunter gilt die Sofortabschreibung als geringwertiges Wirtschaftsgut.
Die EÜR wird auf der Anlage EÜR elektronisch über ELSTER eingereicht, zusammen mit der Einkommensteuererklärung. Frist ist der 31. Juli des Folgejahres, mit Steuerberater deutlich später.
Ein sauber getrenntes Geschäftskonto und konsequent gesammelte Belege. Wer das ganze Jahr über ordentlich ablegt, macht die EÜR in einem Nachmittag. Wer im März einen Schuhkarton sortiert, braucht eine Woche und übersieht die Hälfte.
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