Steuern

Einkommensteuer

Die Steuer auf deinen Gewinn – bei Selbstständigen ohne Lohnsteuerabzug, dafür mit Vorauszahlungen.

Als Selbstständiger zahlst du Einkommensteuer auf deinen Gewinn, nicht auf den Umsatz. Anders als beim Angestellten zieht niemand vorher etwas ab – du bist selbst dafür verantwortlich, dass am Zahltag Geld da ist.

Der Tarif

Bis zum Grundfreibetrag von rund 12.100 Euro bleibt der Gewinn steuerfrei. Darüber beginnt der Eingangssteuersatz bei 14 Prozent und steigt progressiv bis zum Spitzensteuersatz von 42 Prozent, der ab etwa 68.500 Euro greift. Dazu kommen gegebenenfalls Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Durchschnitts- und Grenzsteuersatz. Bei 50.000 Euro Gewinn zahlst du im Schnitt rund 25 Prozent – aber jeder zusätzlich verdiente Euro wird mit etwa 38 Prozent belastet. Für die Frage, ob sich eine zusätzliche Betriebsausgabe lohnt, zählt der Grenzsteuersatz.

Die Vorauszahlungen

Das Finanzamt setzt sie auf Basis des letzten Bescheids fest, fällig jeweils am 10. März, Juni, September und Dezember. Im Gründungsjahr richten sie sich nach deiner eigenen Schätzung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Die Falle im zweiten Jahr

Im ersten Jahr zahlst du oft gar nichts. Der Bescheid kommt im zweiten Jahr – und dann kommen Nachzahlung für Jahr eins und die neu festgesetzten Vorauszahlungen für Jahr zwei fast gleichzeitig. Wer nicht zurückgelegt hat, steht mit einer vierstelligen Forderung da, während das Geschäft gerade erst läuft.

Deshalb die Faustregel: 30 bis 40 Prozent des Gewinns sofort auf ein separates Konto, bevor irgendetwas anderes passiert.

Anpassung

Läuft es schlechter als geplant, kannst du die Vorauszahlungen jederzeit formlos herabsetzen lassen – mit Begründung und aktueller Zahlenlage. Das kostet nichts und schont die Liquidität.

Angaben ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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