Ob sich ein Gartenservice lohnt, entscheidet sich an zwei Dingen: einem realistischen Stundensatz und der Frage, wie gut du die Saison-Schwankungen abfederst. Beides kann man steuern – wenn man es von Anfang an ernst nimmt.
Die Einnahmenseite
Gartenpflege wird stundenweise oder pro Auftrag abgerechnet, und die Stundensätze sind ordentlich, weil körperliche, verlässliche Arbeit gefragt ist. In der Hauptsaison von Frühjahr bis Herbst kann ein gut ausgelasteter Solo-Betrieb sehr anständig verdienen. Wichtig ist, den Stundensatz sauber zu kalkulieren – inklusive Fahrzeit, Maschinenverschleiß und der Entsorgung des Grünschnitts, die je nach Menge und Sammelstelle Geld kostet.
Der Hebel: feste Pflegeverträge
Der Unterschied zwischen einem wackligen und einem soliden Gartenservice sind die regelmäßigen Pflegeverträge. Wer nur auf einzelne Aufträge wartet, hat ein unplanbares Auf und Ab. Wer sich einen Stamm an Kunden mit monatlicher oder saisonaler Pflege aufbaut – Privatgärten, Hausverwaltungen, Gewerbeobjekte –, hat planbare, wiederkehrende Einnahmen. Schon einige Dutzend solcher Verträge tragen ein solides Grundeinkommen, auf dem sich der Rest aufbaut.
Der Saison-Faktor
Die ehrliche Einschränkung: Von November bis Februar ruht das Geschäft weitgehend. Wer die Saison gut nutzt und für den Winter zurücklegt, kommt durch; wer im Sommer alles ausgibt, gerät in die Klemme. Ein Winterdienst oder das Einlagern und Warten von Kundengeräten kann die kalte Zeit teilweise füllen.
Die Antwort lautet also: Ja, es lohnt sich – als saisonal geprägtes Geschäft mit gutem Sommerverdienst, planbar gemacht durch feste Pflegeverträge und eine ehrliche Winterrücklage. Wer nur die Sommermonate rechnet, täuscht sich; wer übers Jahr denkt, hat ein tragfähiges Modell.
Was am Ende übrig bleibt und ab wann sich der Beruf trägt, rechnet der Quick Guide „Selbstständig im Gartenservice" im Detail vor.
Quellen
- Reine Gartenpflege ist ein zulassungsfreies Gewerbe; ausführende Bauleistungen können das zulassungspflichtige Handwerk berühren (Anlage A, § 1 HwO). gesetze-im-internet.de
- Schonzeit für Hecken und Gehölze vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG). gesetze-im-internet.de
- Ein Pflanzenschutz-Sachkundenachweis nach § 9 PflSchG ist beim gewerblichen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erforderlich. gesetze-im-internet.de
Du überlegst noch, was zu dir passt? Die Übersicht aller Berufe, in denen man sich ohne Ausbildung und ohne Studium selbstständig machen kann, hilft beim Vergleichen.