Viele kennen das Einstiegsgeld, das den Lebensunterhalt in der Gründungsphase absichert. Weniger bekannt ist der zweite Topf: ein Zuschuss für die Sachausstattung nach § 16c SGB II. Beide lassen sich kombinieren, und zusammen sind sie der größte Förderhebel, den ein Gründer aus dem Bürgergeld ziehen kann.
Was gefördert wird
Das Jobcenter kann für die Beschaffung von Sachgütern einen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro gewähren, bei Bedarf ergänzt um ein Darlehen. Gemeint sind die Dinge, die du zum Start wirklich brauchst: Betriebs- und Geschäftsausstattung wie Rechner, Software oder Telefon, Werkzeuge und Maschinen, Arbeitsmittel, ein erstes Waren- oder Materiallager, auch marketingnahe Investitionen wie eine Website. Voraussetzung ist, dass die Anschaffungen notwendig und angemessen sind – nicht das Wünschenswerte, sondern das Erforderliche.
Wie du drankommst
Wie beim Einstiegsgeld handelt es sich um eine Ermessensleistung: Das Jobcenter entscheidet, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Grundlage der Entscheidung ist ein schlüssiges Konzept mit Nachweis der Wirtschaftlichkeit; auch hier kann eine fachkundige Stellungnahme verlangt werden. Wer konkret auflistet, welche Anschaffung wofür gebraucht wird und wie sie zum Umsatz beiträgt, macht der Entscheidung den Weg leichter.
Die eine Regel, die zählt
Es gilt dieselbe eiserne Regel wie beim Einstiegsgeld: Antrag vor der Anschaffung. Wer den Transporter oder den Rechner schon gekauft hat und danach den Zuschuss beantragt, bekommt nichts. Die Förderung soll eine Investition ermöglichen, nicht eine bereits getätigte erstatten. Also erst das Gespräch im Jobcenter, den Bedarf darlegen, die Bewilligung abwarten – dann kaufen.
In der Kombination ergibt sich ein starkes Startpaket: Das Einstiegsgeld trägt in der Anlaufzeit deinen Lebensunterhalt, der Sachgüter-Zuschuss finanziert die Grundausstattung, und ein AVGS-gefördertes Gründungscoaching kann beides begleiten. Wer diese Instrumente kennt und in der richtigen Reihenfolge nutzt, startet nicht aus dem Nichts, sondern mit Rückenwind.
Was dabei mit Bescheid, Anrechnung und Förderung passiert, klärt die Seite zur Selbstständigkeit trotz Arbeitslosigkeit.