Bei kaum einem anderen Beruf dieser Reihe ist die Nachfrage so gut belegt wie hier – und so wenig gedeckt.
Was den Bedarf treibt
Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht bereits ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Für Grundschulkinder kommt der Anspruch auf Ganztagsbetreuung schrittweise hinzu.
Ein Rechtsanspruch bedeutet nicht, dass Plätze da sind. Die Lücke zwischen Anspruch und Angebot ist seit Jahren dokumentiert und wird nicht kurzfristig geschlossen – es fehlt an Fachkräften, nicht am Willen.
Die Randzeiten
Kitas schließen am Nachmittag, Schulen mittags. Eltern, die im Schichtdienst arbeiten – in Pflege, Handel, Gastronomie, Produktion –, finden für die Zeiten davor und danach kein Angebot.
Diese Lücke wird von keinem öffentlichen Träger geschlossen, weil sie sich in feste Öffnungszeiten nicht abbilden lässt. Genau dort liegt der Markt für Einzelne.
Kindertagespflege als geförderter Weg
Die Tagespflege ist gesetzlich der Kita gleichgestellt und wird ausdrücklich gefördert. Kommunen suchen Tagespflegepersonen, bezuschussen die Qualifizierung und vermitteln Kinder.
Wer diesen Weg geht, arbeitet in einem Bereich, in dem die öffentliche Hand ein Interesse am eigenen Erfolg hat. Das ist unter den 24 Berufen die Ausnahme.
Wo zusätzlich Bedarf entsteht
Notfallbetreuung für Unternehmen. Wenn die Kita schließt oder das Kind krank ist, fällt ein Mitarbeiter aus – und Firmen zahlen für eine verlässliche Lösung deutlich über den privaten Sätzen.
Das ist ein wachsender und wenig bedienter Bereich, gerade bei mittelständischen Betrieben, die um Fachkräfte konkurrieren.
Was sich ändern könnte
Der Ausbau öffentlicher Plätze schreitet voran und wird die Grundversorgung verbessern. Die Randzeiten und die Notfallbetreuung bleiben davon unberührt – das ist die Nische, die trägt.
Quellen
- Anspruch auf frühkindliche Förderung ab dem ersten Lebensjahr (§ 24 SGB VIII). gesetze-im-internet.de
- Ganztagsförderungsgesetz und Anspruch für Grundschulkinder (§ 24 Abs. 4 SGB VIII). gesetze-im-internet.de
- Statistiken zur Kindertagesbetreuung, Statistisches Bundesamt. destatis.de
- Förderung in Kindertagespflege (§ 23 SGB VIII). gesetze-im-internet.de
Alles zum Beruf – Alltag, Kunden, Verdienst und was daraus werden kann – steht auf der Berufsseite Selbstständig als Kinderbetreuung.