Kaum ein Einstieg in die Selbstständigkeit ist so günstig wie die Kinderbetreuung – jedenfalls beim Babysitting. Dein Kapital ist Vertrauen, nicht Ausstattung. Trotzdem gehören ein paar kleine Posten dazu, die dich sofort professioneller wirken lassen und das eingesetzte Geld schnell wieder einspielen.
Die kleinen, sinnvollen Posten
Das erweiterte Führungszeugnis kostet nur einen niedrigen zweistelligen Betrag und ist bei der Arbeit mit Kindern praktisch Pflicht in den Augen der Eltern. Ein Erste-Hilfe-Kurs am Kind liegt im niedrigen zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Bereich – gut investiertes Geld, weil er im Ernstfall zählt und im Normalfall Vertrauen schafft. Dazu eine Haftpflicht, die die Betreuung fremder Kinder einschließt. Mehr braucht das Babysitting nicht; du bist für unter hundert bis wenige hundert Euro startklar, und schon zwei, drei Einsätze holen das wieder herein.
Wo es spürbar teurer wird
Anders sieht es aus, wenn du Tagesmutter oder Tagesvater werden willst. Dann steht der Qualifizierungslehrgang an, den die Pflegeerlaubnis voraussetzt – ein Kurs mit rund 160 Unterrichtseinheiten, der Zeit und Geld kostet, vielerorts aber vom Jugendamt gefördert oder bezuschusst wird. Dazu kommen die Anforderungen an kindgerechte Räume: kindersichere Ausstattung, ausreichend Platz, oft eine Prüfung der Örtlichkeit durch das Amt. Das ist eine andere Größenordnung, aber eben auch ein anderer, geschützter Beruf mit laufender Förderung durch das Jugendamt.
Die vernünftige Reihenfolge
Der Rat aus der Praxis: Fang mit dem Babysitting an, das fast nichts kostet, und sammle Erfahrung mit echten Familien. Ob sich der größere Schritt zur Tagespflege lohnt, siehst du dann aus einer Position der Erfahrung heraus – und nicht aus dem Bauch. Das niedrige Startrisiko ist der eigentliche Vorteil dieses Einstiegs; man sollte ihn nicht durch verfrühte Investitionen verschenken, bevor überhaupt feststeht, ob einem die Arbeit auf Dauer liegt.
Eine durchgerechnete Startkalkulation mit realen Zahlen findest du im Quick Guide „Selbstständig in der Kinderbetreuung".
Quellen
- Eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII ist nötig, wenn fremde Kinder außerhalb ihres Elternhauses mehr als 15 Stunden wöchentlich, gegen Entgelt und länger als drei Monate betreut werden. gesetze-im-internet.de
- In der Kinder- und Jugendhilfe ist ein erweitertes Führungszeugnis vorgesehen (§ 72a SGB VIII). gesetze-im-internet.de
Wer sich ohne Ausbildung selbstständig machen will, findet in der Übersicht 24 Berufe mit Zahlen und Anforderungen.