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Hausmeisterservice: wo die Handwerksordnung die Grenze zieht
Was erlaubt ist, was dem Fachbetrieb vorbehalten bleibt

„Ohne Ausbildung" heißt nicht „alles erlaubt". Drei Bereiche, in denen die Grenze verläuft.

Ein Hausmeisterservice darf fast alles, was auf einem Grundstück anfällt. Die Ausnahmen sind wenige, aber klar – und wer sie überschreitet, arbeitet ohne Versicherungsschutz.

Was frei ist

Reinigung von Treppenhäusern und Gemeinschaftsflächen, Grünpflege, Winterdienst, Kleinreparaturen, Austausch von Verschleißteilen, Ablesen und Kontrollieren von Zählern, Schlüsselverwaltung, Betreuung von Handwerkern im Objekt.

Für all das braucht es keinen Meisterbrief und keine Eintragung. Die Gewerbeanmeldung genügt.

Wo die Grenze verläuft

Zulassungspflichtige Handwerke der Anlage A dürfen nur mit Meister im Betrieb ausgeübt werden. Für den Hausmeister betrifft das vor allem drei Bereiche:

Elektroarbeiten. Eine Lampe austauschen an vorhandenem Anschluss ist unkritisch. Eine Steckdose setzen, eine Leitung verlegen, an der Verteilung arbeiten – das ist Elektrotechnik und dem Fachbetrieb vorbehalten.

Gas und Heizung. Vollständig ausgenommen. Auch das Entlüften einer Heizung sollte man einem Fachbetrieb überlassen, sobald mehr als die Handhabung des Ventils dazugehört.

Sanitär. Einen Dichtungsring wechseln geht. Eine Leitung verlegen, einen Boiler anschließen, an der Trinkwasserinstallation arbeiten – nicht.

Der einfache Prüfsatz

Wer an einer festen Installation arbeitet, an der Gefahr für Leib und Leben entstehen kann, braucht den Fachbetrieb. Wer etwas austauscht, reinigt oder pflegt, arbeitet frei.

Im Zweifel fragt man bei der Handwerkskammer – die Auskunft ist kostenlos und dauert einen Anruf.

Warum das mehr ist als eine Formalie

Wer eine Arbeit ausführt, die er nicht ausführen darf, hat im Schadensfall keinen Versicherungsschutz. Die Betriebshaftpflicht deckt die versicherte Tätigkeit – und die ist im Vertrag beschrieben.

Bei einem Wasserschaden über drei Etagen ist das der Unterschied zwischen einer Regulierung und der eigenen Existenz.

Der Winterdienst

Die Räum- und Streupflicht liegt beim Eigentümer und geht per Vertrag über. Wer sie übernimmt, haftet für Stürze.

In den Vertrag gehört deshalb: welche Flächen, in welchem Zeitfenster, ab welcher Schneehöhe, und wie oft bei anhaltendem Schneefall. Und die Betriebshaftpflicht muss die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht ausdrücklich einschließen – das ist eine eigene Klausel.

Die Freistellungsbescheinigung

Bei Bauleistungen an gewerbliche Auftraggeber wird ein Steuerabzug von 15 Prozent fällig, wenn keine Freistellungsbescheinigung vorliegt. Reinigung und Grünpflege zählen nicht dazu, Reparaturen an Gebäuden schon.

Die Bescheinigung beantragt man formlos beim Finanzamt. Hausverwaltungen fragen regelmäßig danach.

Quellen

Der vollständige Fahrplan bis zum ersten Betreuungsvertrag steht im Quick Guide Selbstständig als Hausmeister.

FAQ

Häufige Fragen