Die Formel – zwei Zeilen, mehr braucht es nicht
Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die dir andere in Rechnung stellen und die du dir vom Finanzamt zurückholst. Zu berechnen ist sie immer aus dem Bruttobetrag der Eingangsrechnung – und zwar so:
Bei 19 % Regelsteuersatz:
Vorsteuer = Bruttobetrag × 19 ÷ 119
Nettobetrag = Bruttobetrag ÷ 1,19
Bei 7 % ermäßigtem Satz:
Vorsteuer = Bruttobetrag × 7 ÷ 107
Nettobetrag = Bruttobetrag ÷ 1,07
Wenn du den Nettobetrag schon kennst:
Vorsteuer = Nettobetrag × 0,19 (bzw. × 0,07)
Wer es lieber ausrechnen lässt statt zu tippen: Der Vorsteuer-Rechner nimmt Brutto oder Netto, beide Steuersätze und rechnet in eine Richtung wie in die andere.
Der Fehler, den fast jeder einmal macht
Es ist verlockend, einfach 19 % vom Bruttobetrag abzuziehen. Das ist falsch – der Betrag stimmt dann hinten und vorne nicht.
Ein Beispiel mit 119 Euro brutto:
- Falsch: 119 × 0,19 = 22,61 Euro Vorsteuer, Netto angeblich 96,39 Euro
- Richtig: 119 × 19 ÷ 119 = 19,00 Euro Vorsteuer, Netto 100,00 Euro
Der Grund ist simpel: Die 19 % beziehen sich auf den Nettobetrag, nicht auf den Bruttobetrag. Im Bruttobetrag stecken deshalb keine 19 %, sondern rund 15,97 % Steueranteil. Wer es im Kopf behalten will: Bei 19 % ist knapp ein Sechstel des Bruttobetrags Vorsteuer, bei 7 % knapp ein Fünfzehntel.
Rechenbeispiele zum Nachschlagen
Regelsteuersatz 19 %
| Brutto | Vorsteuer | Netto |
|---|---|---|
| 11,90 € | 1,90 € | 10,00 € |
| 119,00 € | 19,00 € | 100,00 € |
| 250,00 € | 39,92 € | 210,08 € |
| 1.190,00 € | 190,00 € | 1.000,00 € |
| 2.499,00 € | 399,00 € | 2.100,00 € |
Ermäßigter Satz 7 % – etwa für Bücher, Fachliteratur, viele Lebensmittel und Personenbeförderung
| Brutto | Vorsteuer | Netto |
|---|---|---|
| 107,00 € | 7,00 € | 100,00 € |
| 250,00 € | 16,36 € | 233,64 € |
| 1.070,00 € | 70,00 € | 1.000,00 € |
Gerundet wird kaufmännisch auf zwei Stellen. Bei einer Rechnung mit gemischten Steuersätzen – der Klassiker ist der Bewirtungsbeleg mit Speisen zu 7 % und Getränken zu 19 % – rechnest du jeden Block einzeln und addierst am Ende. Der Gesamtbetrag unten auf dem Bon hilft dir dabei nicht.
Dieselbe Rechnung, andere Richtung: deine Umsatzsteuer
Was du bei Eingangsrechnungen Vorsteuer nennst, heißt bei deinen eigenen Ausgangsrechnungen Umsatzsteuer. Die Formel ist identisch. Wenn du aus einem vereinbarten Bruttopreis herausrechnen musst – etwa weil ein Privatkunde einen runden Betrag hören will –, gilt derselbe Weg: 1.000 Euro brutto enthalten 159,66 Euro Umsatzsteuer, netto bleiben dir 840,34 Euro.
Das ist der Punkt, an dem viele beim Preisgespräch Geld verlieren: Wer 1.000 Euro sagt und Netto meint, aber Brutto vereinbart, verschenkt fast 160 Euro. Vor der Preisnennung also klären, ob mit oder ohne.
Was du mit dem Ergebnis machst
Die berechnete Vorsteuer trägst du in der Umsatzsteuer-Voranmeldung ein. Dort wird gegengerechnet: die Umsatzsteuer aus deinen Ausgangsrechnungen minus die Vorsteuer aus deinen Eingangsrechnungen. Was übrig bleibt, zahlst du ans Finanzamt – oder du bekommst Geld zurück, wenn du in dem Monat mehr eingekauft als abgerechnet hast.
Genau deshalb lohnt es sich, größere Anschaffungen mit Blick auf den Anmeldezeitraum zu planen. Wer im Gründungsjahr investiert, hat oft monatelang ein Guthaben beim Finanzamt.
Rechnen darfst du nur, wenn die Rechnung mitspielt
Die schönste Rechnung nützt nichts, wenn der Beleg nicht sauber ist. Der Vorsteuerabzug setzt eine ordnungsgemäße Rechnung voraus – mit ausgewiesenem Steuersatz, Steuernummer des Ausstellers und brauchbarer Leistungsbeschreibung. Bis 250 Euro brutto genügt die Kleinbetragsrechnung mit weniger Angaben. Was im Einzelnen draufstehen muss, steht in der Prüfliste für Eingangsrechnungen; wer überhaupt abziehen darf und unter welchen Bedingungen, steht in Vorsteuerabzug verstehen.
Wann du gar nicht rechnen musst
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus – und darfst im Gegenzug auch keine Vorsteuer ziehen. Für dich sind Eingangsrechnungen schlicht Bruttobeträge, die vollständig als Betriebsausgabe zählen. Die Rechnerei entfällt komplett.
Das ist bequem, aber nicht immer günstig: Wer viel investiert, fährt mit der Regelbesteuerung oft besser, weil er sich die Vorsteuer aus jeder Anschaffung zurückholt. Der Vergleich lohnt sich vor der Entscheidung, nicht danach.
Was du heute tun solltest
- Nimm die letzte größere Eingangsrechnung und rechne die Vorsteuer nach – einmal falsch (19 % vom Brutto) und einmal richtig. Der Unterschied bleibt im Kopf.
- Prüf bei der Gelegenheit, ob auf dem Beleg überhaupt ein Steuersatz ausgewiesen ist.
- Leg dir den Vorsteuer-Rechner als Lesezeichen an, wenn du unterwegs Belege sortierst.
Häufige Fragen
Wie berechne ich die Vorsteuer aus dem Bruttobetrag?
Bruttobetrag mal 19 geteilt durch 119. Aus 119 Euro brutto werden so 19 Euro Vorsteuer und 100 Euro netto. Beim ermäßigten Satz lautet die Formel: Brutto mal 7 geteilt durch 107.
Warum ist es falsch, einfach 19 Prozent vom Bruttobetrag abzuziehen?
Weil sich die 19 Prozent auf den Nettobetrag beziehen. Im Bruttobetrag stecken deshalb nur rund 15,97 Prozent Steueranteil. Wer 19 Prozent vom Brutto rechnet, kommt bei 119 Euro auf 22,61 statt auf 19 Euro.
Wie rechne ich die Vorsteuer aus dem Nettobetrag?
Nettobetrag mal 0,19 beim Regelsteuersatz, mal 0,07 beim ermäßigten Satz. Aus 1.000 Euro netto werden 190 Euro Vorsteuer und 1.190 Euro brutto.
Welche Formel gilt bei einer Rechnung mit 7 und 19 Prozent gemischt?
Jeder Steuersatz wird einzeln gerechnet und erst am Ende addiert. Der typische Fall ist der Bewirtungsbeleg: Speisen mit 7 Prozent, Getränke mit 19 Prozent. Der Gesamtbetrag unten auf dem Bon hilft dabei nicht weiter.
Darf ich als Kleinunternehmer Vorsteuer berechnen?
Nein. Wer die Kleinunternehmerregelung nach Paragraf 19 UStG nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus und zieht auch keine Vorsteuer. Eingangsrechnungen zählen dann mit dem vollen Bruttobetrag als Betriebsausgabe.