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Kurierdienst: Erlaubnis, Versicherung und Scheinselbstständigkeit
Was vorgeschrieben ist und wo die Fallstricke liegen

Bis 3,5 Tonnen braucht es keine Erlaubnis. Dafür drei andere Dinge, die man kennen sollte.

Der Kurierdienst ist erlaubnisfrei, solange das Fahrzeug unter 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht bleibt. Das macht den Einstieg leicht – und verdeckt drei Punkte, die später teuer werden können.

Die Grenze bei 3,5 Tonnen

Darüber wird eine Güterkraftverkehrserlaubnis fällig, mit Nachweis der fachlichen Eignung, der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit. Die meisten Kurierdienste bleiben deshalb bewusst darunter.

Maßgeblich ist das zulässige Gesamtgewicht laut Fahrzeugschein, nicht das tatsächliche Gewicht der Ladung.

Die Versicherung, die fehlt

Die Kfz-Haftpflicht deckt Schäden, die du anderen zufügst. Sie deckt nicht die transportierte Ware.

Geht eine Sendung verloren, wird sie beschädigt oder kommt zu spät, haftet der Frachtführer nach dem Handelsgesetzbuch. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt, aber sie besteht – und bei Ersatzteilen, Laborproben oder Fristsachen sind Folgeschäden schnell erheblich.

Nötig ist deshalb eine Verkehrshaftungsversicherung für die Ladung, dazu eine Betriebshaftpflicht für alles andere.

Scheinselbstständigkeit

Der Punkt mit den größten Folgen. Wer eine feste Tour für einen einzigen Auftraggeber fährt, dessen Scanner benutzt, dessen Kleidung trägt und dessen Zeiten einhält, erfüllt genau die Merkmale, die die Deutsche Rentenversicherung prüft.

Wird ein Beschäftigungsverhältnis festgestellt, sind Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend nachzuzahlen. Praktisch bedeutet es vor allem: Der Auftraggeber beendet die Zusammenarbeit.

Was dagegen hilft: mehrere Auftraggeber, eigene Betriebsmittel, eigene Preisgestaltung und die vertraglich festgehaltene Möglichkeit, Aufträge abzulehnen oder einen Vertreter zu schicken.

Wer Klarheit will, kann ein Statusfeststellungsverfahren beantragen.

Bei eigenen Fahrern

Im Transportgewerbe gilt die Sofortmeldepflicht: Beschäftigte sind vor Arbeitsbeginn zu melden, nicht am selben Tag. Der Zoll kontrolliert in dieser Branche regelmäßig und direkt vor Ort.

Dazu die Aufzeichnung der Arbeitszeiten – Beginn, Ende, Dauer, spätestens am siebten Tag.

Quellen

Wie Direktkunden gewonnen und Rundtouren geplant werden, steht im Quick Guide Selbstständig im Kurierdienst.