Der Gartenservice hat gute Stundensätze und ein Problem, das kein anderer Beruf dieser Reihe in dieser Schärfe hat: Fünf Monate im Jahr ist kaum Arbeit da.
Was üblich ist
30 bis 48 Euro je Stunde, je nach Region und Tätigkeit. Rasenmähen liegt am unteren Ende, Gehölzschnitt und Baumpflege am oberen.
Bei Wohnanlagen wird meist als Jahresvertrag abgerechnet: eine feste Summe für definierte Leistungen über zwölf Monate, in monatlichen Raten.
Der Abtransport des Grünschnitts wird gesondert berechnet – üblich sind 15 bis 40 Euro je Kubikmeter.
Der Saisonverlauf
April bis Oktober ist Hochbetrieb, oft mehr Nachfrage als Kapazität. In dieser Zeit sind 140 bis 180 abrechenbare Stunden im Monat möglich.
November bis März fallen sie auf 20 bis 60 – Gehölzschnitt im Winter, Räumarbeiten, sonst wenig.
Wer nur die Sommerzahlen rechnet, kommt auf einen Monatsumsatz von 5.000 Euro und plant sein Leben danach. Übers Jahr sind es 3.000.
Der realistische Jahresumsatz
Erstes Jahr, allein: 18.000 bis 30.000 Euro. Zweites bis drittes Jahr mit festem Kundenstamm: 35.000 bis 55.000 Euro.
Darüber geht es nur mit einem zweiten Mann in der Saison – die eigene Arbeitszeit ist bei sieben Monaten Hochbetrieb ausgereizt.
Was abgeht
- Fahrzeug, Anhänger, Kraftstoff: 3.000 bis 6.000 Euro im Jahr
- Geräte, Ersatz, Wartung, Schnittmesser: 800 bis 2.000 Euro
- Entsorgungsgebühren: 400 bis 1.500 Euro
- Versicherung, Berufsgenossenschaft, Buchhaltung: 800 bis 1.500 Euro
Bei 45.000 Euro Umsatz bleiben rund 35.000 Euro Gewinn vor Steuern, netto etwa 1.900 bis 2.300 Euro im Monat – gerechnet über zwölf Monate.
Was den Winter erträglich macht
Jahresverträge mit Wohnanlagen. Sie werden in zwölf gleichen Raten gezahlt, unabhängig davon, wann die Arbeit anfällt. Wer fünf solcher Objekte hat, hat eine Grundlast über den Winter.
Und der Winterdienst: Er ist gut bezahlt, weil die Haftung mitgeht, und er füllt genau die Monate, die sonst leer bleiben.
Woran sich etwas drehen lässt
An der Art der Arbeit. Rasenmähen ist austauschbar und wird über den Preis entschieden. Gehölzpflege, Baumschnitt und Bewässerungstechnik verlangen Wissen – und werden entsprechend bezahlt.
Und an der Wegezeit: Fünf Gärten in einer Straße sind mehr wert als acht über den Landkreis.
Quellen
- Abgrenzung zum zulassungspflichtigen Garten- und Landschaftsbau (§ 1 HwO). gesetze-im-internet.de
- Beiträge freiwillig Versicherter zur Krankenversicherung (§ 240 SGB V). gesetze-im-internet.de
- Gebäude- und Wohnungsbestand, Statistisches Bundesamt. destatis.de
Wie Jahresverträge kalkuliert und Hausverwaltungen gewonnen werden, steht im Quick Guide Selbstständig mit Gartenservice.