Marketing

Kundenbewertungen

Der stärkste Vertrauensfaktor bei lokalen Dienstleistungen – und rechtlich nicht ganz harmlos.

Bewertungen entscheiden bei lokalen Dienstleistern häufig darüber, wer angerufen wird. Sie sind die digitale Form der Empfehlung – mit dem Unterschied, dass sie öffentlich und dauerhaft sind.

Wie man sie bekommt

Fragen. Direkt nach Abschluss eines gelungenen Auftrags, mit einem direkten Link per SMS oder E-Mail. Wer nicht fragt, sammelt nur die Bewertungen der Unzufriedenen – die schreiben von allein.

Was zulässig ist

Um Bewertungen bitten: ja. Für Bewertungen bezahlen oder Rabatte gewähren: unzulässig, wenn es nicht offengelegt wird. Selbst geschriebene oder gekaufte Bewertungen sind ein Wettbewerbsverstoß und werden von den Plattformen zuverlässig erkannt.

Der Umgang mit negativen Bewertungen

Antworten, sachlich, ohne Rechtfertigung und ohne Details des Auftrags preiszugeben – die Schweigepflicht gegenüber dem Kunden gilt auch öffentlich. Eine ruhige Antwort auf eine unfaire Bewertung überzeugt Leser mehr als die Bewertung selbst.

Nicht: rechtfertigen, streiten, den Kunden bloßstellen. Das liest sich immer schlechter als die ursprüngliche Kritik.

Löschung

Unwahre Tatsachenbehauptungen und Bewertungen ohne echten Kundenkontakt können gemeldet und gelöscht werden. Meinungsäußerungen dagegen sind zulässig, auch wenn sie unangenehm sind.

Die Wirkung der Menge

Eine einzelne schlechte Bewertung unter dreißig guten fällt kaum ins Gewicht. Unter fünf schon. Der beste Schutz ist eine ausreichende Zahl echter Bewertungen – und die entsteht nur, wenn man systematisch fragt.

Angaben ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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