Was der Start in den Kurierdienst kostet, hängt vor allem am Fahrzeug – und daran, ob du unter oder über der 3,5-Tonnen-Grenze bleibst.

Der größte Posten: das Fahrzeug

Das Fahrzeug bestimmt deine Rechnung. Ein gebrauchter Kombi oder kleiner Transporter ist für einen niedrigen bis mittleren vierstelligen Betrag zu haben; per Leasing oder Finanzierung verteilst du die Kosten. Neufahrzeuge, gerade E-Transporter, kosten deutlich mehr, werden aber teils gefördert. Für den Start reicht ein zuverlässiges, günstiges Fahrzeug, das zu deiner Sendungsart passt.

Die laufenden Pflichtposten

Die Gewerbeanmeldung kostet 20 bis 60 Euro. Dazu kommen die gewerbliche Kfz-Haftpflicht, die BG-Verkehr-Beiträge und – dringend zu empfehlen – die Frachtführerhaftpflicht. Diese Versicherungen sind der laufende Kostenblock, den man von Anfang an einkalkulieren muss, dazu Sprit, Wartung und Verschleiß, die bei einem Vielfahrer erheblich sind.

Der Sonderfall über 3,5 Tonnen

Willst du mit schwereren Fahrzeugen fahren, verlangt das Güterkraftverkehrsgesetz einen Eigenkapitalnachweis: mindestens 9.000 Euro für das erste Fahrzeug und je 5.000 Euro für jedes weitere. Dazu kommen die Fachkundeprüfung bei der IHK und die Verkehrshaftungsversicherung mit vorgeschriebener Mindestsumme. Das ist eine andere Liga – für den typischen Einstieg bleibt man deshalb unter der Grenze.

Unterm Strich: Mit einem gebrauchten Fahrzeug unter 3,5 Tonnen kommst du für einen überschaubaren vierstelligen Betrag in den Start. Der eigentliche laufende Faktor sind Fahrzeugkosten und Versicherungen, nicht das Startkapital.

Eine durchgerechnete Startkalkulation mit realen Zahlen findest du im Quick Guide „Selbstständig im Kurierdienst".

Quellen

Wer breiter vergleichen will: Die Übersicht der 24 Berufe stellt Startkosten, Verdienst und Aufwand nebeneinander.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt praktische Erfahrung und allgemeine Informationen wieder – keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Gesetze, Beträge, Fristen und Zuständigkeiten ändern sich; trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Kläre deinen konkreten Fall vor verbindlichen Entscheidungen mit der zuständigen Stelle – Handwerkskammer, IHK, Gewerbe- oder Ordnungsamt bzw. Steuerberater.
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