Wer ein Impressum braucht
Die Pflicht trifft jeden geschäftsmäßigen Online-Auftritt. Geschäftsmäßig heißt nicht „mit Gewinn" – schon die Website, die deine Dienstleistung bewirbt, zählt. Ebenso die gewerbliche Facebook-Seite, das Instagram-Profil mit Auftragsbezug und das Profil auf Verkaufsplattformen.
Rein private Seiten sind ausgenommen – aber die Grenze zieht im Streitfall ein Gericht, nicht dein Bauchgefühl. Wer mit der Seite Kunden gewinnen will, fährt mit Impressum schlicht sicherer.
Was hineingehört
Für den Einzelunternehmer ohne Kammerberuf ist die Liste überschaubar: vollständiger Name (Vor- und Nachname – „T. Müller Hausservice" reicht nicht), ladungsfähige Anschrift (ein Postfach genügt nicht), eine E-Mail-Adresse und ein zweiter schneller Kontaktweg, in der Praxis die Telefonnummer. Dazu die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden – die normale Steuernummer muss nicht hinein und gehört aus Datenschutzgründen auch nicht dorthin.
Wer eine erlaubnispflichtige Tätigkeit ausübt (etwa nach § 34c GewO als Immobilienmakler), nennt zusätzlich die zuständige Aufsichtsbehörde. Handelsregister, Kammer, Berufsbezeichnung – das betrifft Kapitalgesellschaften und Kammerberufe, nicht den klassischen Dienstleister.
Wo es stehen muss
Das Gesetz verlangt: leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar, ständig verfügbar. Übersetzt: ein Link namens „Impressum" im Footer jeder Seite, maximal zwei Klicks entfernt. Versteckt im Menüpunkt „Sonstiges" oder als Bilddatei (damit Crawler es nicht lesen können – ein alter Trick, der nichts bringt): keine gute Idee.
Bei Social-Media-Profilen genügt der Link auf das Impressum deiner Website – er muss aber als solcher erkennbar sein. Die meisten Plattformen haben dafür inzwischen eigene Felder.
Was Fehler kosten – und was nicht
Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann abgemahnt werden – von Mitbewerbern und Verbänden. Die Kosten liegen typischerweise im mittleren dreistelligen bis vierstelligen Bereich. Bußgelder der Behörden sind theoretisch möglich, praktisch selten; die Abmahnung ist das reale Risiko.
Keine Panik verdient hingegen die Legende, jeder Tippfehler koste tausende Euro. Abgemahnt werden handfeste Verstöße: fehlender Name, fehlende Anschrift, gar kein Impressum. Wer die Pflichtangaben einmal sauber einpflegt und bei Umzug aktualisiert, hat das Thema dauerhaft erledigt.
Was du heute tun solltest
- Alle eigenen Online-Auftritte auflisten – Website, Facebook, Instagram, Verkaufsplattformen.
- Impressum mit Name, ladungsfähiger Anschrift, E-Mail und Telefon erstellen.
- USt-IdNr. ergänzen, falls vorhanden; normale Steuernummer weglassen.
- Footer-Link „Impressum" auf jeder Seite setzen, Social-Profile verlinken.
- Erinnerung notieren: bei Umzug oder Namensänderung sofort aktualisieren.
Häufige Fragen
Wer braucht ein Impressum?
Jeder geschäftsmäßige Online-Auftritt: eigene Website, gewerbliche Facebook- oder Instagram-Seite, Profil auf Verkaufsplattformen. Geschäftsmäßig heißt dabei nicht zwingend mit Gewinn, schon die Bewerbung der eigenen Dienstleistung zählt.
Was muss ins Impressum eines Einzelunternehmers?
Vollständiger Vor- und Nachname, eine ladungsfähige Anschrift (kein Postfach), eine E-Mail-Adresse und ein zweiter schneller Kontaktweg wie die Telefonnummer, dazu die USt-IdNr. falls vorhanden. Die normale Steuernummer gehört nicht hinein.
Wo muss das Impressum stehen?
Leicht erkennbar und höchstens zwei Klicks entfernt, üblich als Footer-Link namens "Impressum" auf jeder Seite. Bei Social-Media-Profilen genügt ein klar erkennbarer Link auf das Impressum der eigenen Website.
Was kostet ein fehlendes Impressum?
Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist abmahnbar, typischerweise im mittleren drei- bis vierstelligen Bereich. Abgemahnt werden handfeste Verstöße wie fehlender Name oder fehlende Anschrift, nicht jeder kleine Tippfehler.