Steuern

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

Die EU-weite Kennung für den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr – beginnt in Deutschland mit DE.

Die USt-IdNr. brauchst du, sobald du Waren oder Leistungen mit Unternehmen im EU-Ausland austauschst. Innerhalb Deutschlands hat sie keine Funktion – dort genügt die Steuernummer.

Wofür sie gebraucht wird

Verkaufst du an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land und beide Seiten haben eine gültige USt-IdNr., stellst du netto ohne Umsatzsteuer – die Steuerschuld geht auf den Empfänger über. Beim Einkauf funktioniert es umgekehrt.

Praktisch relevant wird das schneller als gedacht: Werbung über eine irische Konzerngesellschaft, Software aus den Niederlanden, Cloud-Dienste aus Luxemburg – alles Fälle für die USt-IdNr.

Beantragung

Kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern, online in wenigen Minuten. Voraussetzung ist eine bereits vergebene Steuernummer. Alternativ direkt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit beantragen.

Reverse-Charge

Das Verfahren der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Auf der Rechnung ins EU-Ausland muss ein Hinweis stehen, etwa: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge)". Ohne diesen Hinweis ist die Rechnung fehlerhaft.

Prüfpflicht

Die USt-IdNr. des Kunden solltest du vor dem ersten Geschäft prüfen – beim Bundeszentralamt für Steuern gibt es dafür ein kostenloses Bestätigungsverfahren. Die qualifizierte Abfrage mit Bestätigung schützt dich, falls sich die Angabe später als falsch herausstellt.

Kleinunternehmer

Auch als Kleinunternehmer kannst du eine USt-IdNr. beantragen – und musst es sogar, sobald du Leistungen aus dem EU-Ausland beziehst.

Angaben ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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