Steuern

Steuernummer

Die vom Finanzamt vergebene Nummer für deine unternehmerische Tätigkeit – Pflichtangabe auf jeder Rechnung.

Die Steuernummer bekommst du vom Finanzamt, nachdem du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung eingereicht hast. Sie identifiziert dich als Unternehmer und gehört auf jede Ausgangsrechnung.

Drei Nummern, die verwechselt werden

Die Steuer-Identifikationsnummer ist elfstellig, gilt lebenslang und ist persönlich – sie hat mit dem Betrieb nichts zu tun. Die Steuernummer vergibt das Finanzamt für deine unternehmerische Tätigkeit; sie ändert sich bei Umzug in einen anderen Finanzamtsbezirk. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beginnt mit DE und wird nur für den EU-Geschäftsverkehr gebraucht.

Der Fragebogen

Er kommt automatisch nach der Gewerbeanmeldung oder wird von Freiberuflern direkt angefordert. Die Abgabe erfolgt elektronisch über ELSTER. Wichtig sind vor allem drei Angaben: die Gewinnschätzung für das laufende und kommende Jahr, die Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung und der Antrag auf Ist-Versteuerung.

Die Gewinnschätzung

Auf ihrer Basis setzt das Finanzamt die Einkommensteuer-Vorauszahlungen fest. Zu hoch geschätzt bedeutet unnötig gebundene Liquidität. Zu niedrig geschätzt bedeutet eine böse Nachzahlung. Realistisch schätzen, nicht optimistisch.

Bis die Nummer da ist

Es dauert typischerweise zwei bis sechs Wochen. Arbeiten darfst du in dieser Zeit bereits, Rechnungen schreiben auch – mit dem Hinweis „Steuernummer beantragt". Nachreichen ist möglich, sauberer ist es, die endgültige Rechnung nach Erhalt zu stellen.

Angaben ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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