Recht

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vorformulierte Vertragsbedingungen – nicht Pflicht, aber bei wiederkehrenden Geschäften sinnvoll.

AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Bedingungen, die eine Seite der anderen stellt. Eine gesetzliche Pflicht, AGB zu haben, gibt es nicht. Sinnvoll sind sie, sobald du regelmäßig ähnliche Aufträge abwickelst.

Was sie regeln

Leistungsumfang und Abgrenzung, Preise und Zahlungsbedingungen, Liefer- und Ausführungsfristen, Mitwirkungspflichten des Kunden, Gewährleistung, Haftungsbegrenzung, Stornierung und Kündigung, Eigentumsvorbehalt.

Der praktische Nutzen liegt weniger im Streitfall als davor: Klar geregelte Mitwirkungspflichten und Stornobedingungen verhindern die meisten Diskussionen, bevor sie entstehen.

Wirksame Einbeziehung

AGB gelten nur, wenn der Kunde vor Vertragsschluss darauf hingewiesen wurde und zumutbar davon Kenntnis nehmen konnte. Ein Hinweis im Angebot mit Link oder Anlage genügt. AGB, die erst auf der Rechnung auftauchen, sind wirkungslos.

Die Inhaltskontrolle

Klauseln, die den Vertragspartner unangemessen benachteiligen, sind unwirksam – gegenüber Verbrauchern besonders streng. Ein pauschaler Haftungsausschluss für alle Schäden ist unwirksam; Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden an Leben, Körper und Gesundheit lassen sich nie ausschließen.

Verbraucher oder Unternehmer

Gegenüber Verbrauchern gelten zusätzliche Pflichten – Widerrufsbelehrung bei Fernabsatz- und Haustürgeschäften, Preisangaben inklusive Umsatzsteuer. Wer überwiegend an Privatkunden verkauft, sollte hier besonders sauber arbeiten.

Vorlagen

Kostenlose Muster aus dem Netz enthalten regelmäßig unwirksame Klauseln – und unwirksame AGB sind schlimmer als keine, weil sie eine Abmahnung provozieren. Bei nennenswertem Geschäftsvolumen lohnt die einmalige anwaltliche Prüfung.

Angaben ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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