Die Steuer auf deine Verkäufe, die du für das Finanzamt einsammelst und weiterleitest.
Die Umsatzsteuer – im Alltag Mehrwertsteuer genannt – schlägst du auf deine Leistung auf, kassierst sie vom Kunden und leitest sie ans Finanzamt weiter. Sie gehört dir zu keinem Zeitpunkt. Das ist der wichtigste Satz für alle, die zum ersten Mal selbstständig sind.
Der Regelsatz liegt bei 19 Prozent. Der ermäßigte Satz von 7 Prozent gilt für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Personennahverkehr und einige weitere Bereiche. Für die meisten Dienstleistungen sind es 19 Prozent.
Im Gründungsjahr und im Folgejahr meldest du monatlich. Danach richtet sich der Rhythmus nach der Zahllast des Vorjahres: über 9.000 Euro monatlich, darunter vierteljährlich, unter 2.000 Euro kann das Finanzamt ganz befreien. Abgabe bis zum 10. des Folgemonats, elektronisch über ELSTER.
Die vereinnahmte Umsatzsteuer auf dem Geschäftskonto liegen lassen und als verfügbares Geld betrachten. Bei 5.000 Euro Monatsumsatz sind fast 800 Euro davon nicht deins. Wer das drei Monate übersieht, hat plötzlich 2.400 Euro Schulden beim Finanzamt, ohne es gemerkt zu haben.
Die Lösung ist banal und funktioniert: ein zweites Konto, auf das die Umsatzsteuer sofort nach Zahlungseingang wandert.
Standard ist die Soll-Versteuerung – du schuldest die Umsatzsteuer, sobald du die Rechnung geschrieben hast, unabhängig davon ob der Kunde gezahlt hat. Auf Antrag bekommst du die Ist-Versteuerung: Dann zählt der Zahlungseingang. Bei Umsätzen bis 800.000 Euro ist das möglich und für die Liquidität deutlich angenehmer.
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Ausführliche Artikel stehen im Wissenszentrum, die Zahlen rechnest du in den Rechnern direkt durch.
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