Finanzen

Zahlungsverzug und Mahnwesen

Was gilt, wenn der Kunde nicht zahlt – und wie du zügig an dein Geld kommst.

Verzug tritt ein, wenn der Kunde eine fällige Forderung nicht rechtzeitig begleicht. Ab diesem Zeitpunkt hast du Anspruch auf Verzugszinsen und Ersatz der Rechtsverfolgungskosten.

Wann Verzug eintritt

Nach einer Mahnung. Oder automatisch, wenn im Vertrag ein kalendermäßig bestimmtes Zahlungsziel steht. Und in jedem Fall 30 Tage nach Zugang der Rechnung – bei Verbrauchern allerdings nur, wenn in der Rechnung darauf hingewiesen wurde.

Was du verlangen kannst

Verzugszinsen: gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte. Gegenüber Unternehmern zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro je Forderung – ohne Nachweis. Dazu die Kosten der Rechtsverfolgung.

Der praktische Ablauf

Rechnung mit klarem Zahlungsziel, üblich sind 14 Tage. Nach Ablauf eine sachliche Zahlungserinnerung. Bleibt sie folgenlos, eine Mahnung mit kurzer Nachfrist und Ankündigung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Drei Mahnungen sind nicht vorgeschrieben – eine genügt.

Das gerichtliche Mahnverfahren

Online über das Mahnportal der Justiz, ohne Anwalt, mit überschaubaren Gebühren nach Streitwert. Widerspricht der Schuldner nicht, bekommst du einen Vollstreckungsbescheid und damit einen 30 Jahre gültigen Titel. Das ist der schnellste Weg bei unstrittigen Forderungen.

Vorbeugen wirkt besser

Bei größeren Aufträgen Anzahlung und Abschlagszahlungen vereinbaren. Bei Neukunden mit größerem Volumen vorab eine Bonitätsauskunft. Und zügig fakturieren – je länger zwischen Leistung und Rechnung liegt, desto schlechter die Zahlungsmoral.

Steuerlich

Bei Ist-Versteuerung entsteht die Umsatzsteuer erst bei Zahlung – ein weiterer Grund für dieses Verfahren.

Angaben ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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