Recht

Gewährleistung

Die gesetzliche Haftung für Mängel deiner Leistung – nicht zu verwechseln mit einer freiwilligen Garantie.

Gewährleistung ist die gesetzliche Einstandspflicht dafür, dass deine Leistung bei Übergabe frei von Mängeln ist. Sie gilt automatisch, ohne dass sie vereinbart werden muss.

Die Fristen

Bei Kauf- und Werkverträgen zwei Jahre ab Übergabe oder Abnahme. Bei Arbeiten an Bauwerken fünf Jahre. Gegenüber Unternehmern lässt sich die Frist vertraglich auf ein Jahr verkürzen, gegenüber Verbrauchern nur eingeschränkt und bei Neuware gar nicht.

Die Beweislast

Der entscheidende Punkt. Bei Verbrauchern wird in den ersten zwölf Monaten vermutet, dass ein auftretender Mangel schon bei Übergabe vorlag – du musst das Gegenteil beweisen. Danach kehrt sich die Beweislast um.

Was der Kunde verlangen kann

Zuerst Nacherfüllung, also Nachbesserung oder Neuherstellung. Erst wenn die scheitert, kommen Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz in Betracht. Du hast also das Recht auf den zweiten Versuch – das ist ein Vorteil, den viele nicht kennen.

Garantie ist etwas anderes

Eine Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Zusage. Wer sie gibt, muss sie halten – unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung. Beides nebeneinander ist möglich, aber die Garantie sollte man nur bewusst und mit klarem Inhalt geben.

Dokumentation

Der praktische Schutz liegt in der Dokumentation. Zustand vor Arbeitsbeginn fotografieren, Abnahme schriftlich bestätigen lassen, Übergabeprotokoll bei größeren Aufträgen. Wer den Ausgangszustand belegen kann, gewinnt die meisten Diskussionen, bevor sie ernst werden.

Der Zusammenhang mit der Versicherung

Gewährleistungsansprüche für die eigene mangelhafte Leistung deckt keine Haftpflicht – sie deckt Folgeschäden, nicht die Nacherfüllung selbst.

Angaben ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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