Ersetzt den entgangenen Ertrag, wenn der Betrieb nach einem Schaden stillsteht.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung springt ein, wenn dein Betrieb infolge eines versicherten Sachschadens nicht arbeiten kann. Ersetzt wird nicht die Sache – dafür ist die Inhaltsversicherung da – sondern der entgangene Betriebsgewinn und die weiterlaufenden Fixkosten.
Ein Brand zerstört Werkstatt und Werkzeug. Die Inhaltsversicherung ersetzt die Sachen. Aber bis Ersatz beschafft und die Werkstatt wieder nutzbar ist, vergehen Monate. In dieser Zeit laufen Miete, Leasing, Versicherungen und Lebenshaltung weiter, ohne dass Umsatz entsteht. Genau diese Lücke deckt die BU-Versicherung.
Der Zeitraum, für den geleistet wird – üblich sind zwölf Monate. Sie sollte realistisch bemessen sein: Wie lange dauert es tatsächlich, bis der Betrieb wieder läuft? Bei Spezialmaschinen mit langen Lieferzeiten reichen zwölf Monate unter Umständen nicht.
Maßgeblich ist der Jahresbetriebsgewinn plus die fortlaufenden Kosten. Zu niedrig angesetzt führt zur anteiligen Kürzung. Die Summe gehört jährlich überprüft, wenn der Betrieb wächst.
Für Betriebe mit ortsgebundener Ausstattung – Werkstatt, Lager, Maschinen. Wer im Wesentlichen mit Fahrzeug und Werkzeug arbeitet und nach einem Schaden binnen Tagen wieder einsatzfähig ist, braucht sie meist nicht.
Sie greift nur bei Sachschäden, nicht bei Krankheit. Fällt der Inhaber selbst aus, hilft nur Krankentagegeld oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei Ein-Personen-Betrieben ist das oft das größere Risiko.
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