Die Fensterreinigung eignet sich gut für den nebenberuflichen Start. Das Startkapital ist minimal, die Arbeit lässt sich terminlich planen, und schon wenige feste Kunden bringen einen verlässlichen Zuverdienst. Wer sorgfältig arbeitet, kann sich das nebenbei aufbauen und später entscheiden, ob mehr daraus wird.
Warum es nebenberuflich passt
Ladengeschäfte und Büros lassen sich oft früh morgens, abends oder am Wochenende reinigen – also außerhalb der üblichen Arbeitszeiten. Du nimmst genau die Aufträge an, die in deinen Kalender passen, und tastest dich mit ein paar Wartungsverträgen heran. So findest du heraus, ob dir die körperliche Arbeit liegt und ob sich der Schritt in den Haupterwerb rechnet, ohne den sicheren Job aufzugeben.
Was auch nebenberuflich Pflicht ist
Ein Irrtum: „Nebenbei braucht man die Anmeldungen nicht.“ Falsch. Sobald du regelmäßig gegen Bezahlung reinigst, gilt das volle Programm – Gewerbeanmeldung, die Eintragung ins Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke bei der Handwerkskammer, die Anmeldung bei der BG BAU und die steuerliche Erfassung. Auch die Betriebshaftpflicht ist im Nebenerwerb genauso wichtig, denn eine gesprungene Scheibe fragt nicht nach deinem Stundenumfang.
Der Übergang
Das Schöne ist der stufenweise Weg. Wächst dein Stamm an Wartungsverträgen, kannst du Schritt für Schritt aufstocken und irgendwann in den Haupterwerb wechseln, wenn die Auslastung trägt. Wer erst springt, wenn feste Verträge den Boden bilden, wechselt von einer Sicherheit in die nächste – und hat das Geschäft vorher im Kleinen erprobt.
Wie der nebenberufliche Einstieg praktisch abläuft, steht Schritt für Schritt im Quick Guide „Selbstständig als Fensterputzer".
Quellen
- Das Gebäudereiniger-Handwerk ist zulassungsfrei (Anlage B1 HwO); erforderlich ist die Eintragung in das Verzeichnis nach § 18 HwO. gesetze-im-internet.de
- Zuständige Berufsgenossenschaft ist die BG BAU. bgbau.de
Wer sich ohne Ausbildung selbstständig machen will, findet in der Übersicht 24 Berufe mit Zahlen und Anforderungen.