Die Fensterreinigung gehört zu den günstigsten Einstiegen ins Handwerk überhaupt. Dein Kapital ist die eigene Arbeitskraft, nicht teure Technik. Trotzdem gehören ein paar Posten zum sauberen Start.

Die Ausrüstung

Die Grundausstattung ist erschwinglich: Einwascher, Abzieher in verschiedenen Breiten, Teleskopstange, Eimer, Mikrofasertücher und Reinigungsmittel bekommst du für einen niedrigen dreistelligen Betrag. Wer auch höhere Flächen und Fassaden reinigen will, investiert in ein Osmose- oder Reinstwasser-System mit Teleskopstange, das streifenfreies Arbeiten vom Boden aus ermöglicht – das kostet mehr, spart aber Leiter, Zeit und Risiko. Für den Anfang reicht die einfache Ausstattung.

Die Pflichtposten

Die Gewerbeanmeldung liegt bei 20 bis 60 Euro. Dazu kommt die Eintragung ins Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke bei der Handwerkskammer – die einmalige Gebühr liegt bei rund 150 Euro –, verbunden mit dem laufenden Kammerbeitrag. Die Anmeldung bei der BG BAU ist Pflicht. Und die Betriebshaftpflicht im niedrigen dreistelligen Bereich pro Jahr solltest du nicht als Kür, sondern als Grundausstattung betrachten.

Der Faktor Fahrzeug

Ein Fahrzeug, um zu den Kunden und mit der Ausrüstung ans Objekt zu kommen, ist praktisch Pflicht – oft reicht ein vorhandener Kombi oder kleiner Transporter. Das ist meist kein zusätzlicher Anschaffungsposten, wenn ohnehin ein passendes Auto da ist.

Unterm Strich kommst du mit Grundausstattung, Anmeldungen und Versicherung für wenige hundert Euro in den Start – einer der Gründe, warum dieser Beruf so viele Gründer anzieht. Der eigentliche Wettbewerbsfaktor ist deshalb nicht das Kapital, sondern die saubere Arbeit und die richtige Kalkulation.

Eine durchgerechnete Startkalkulation mit realen Zahlen findest du im Quick Guide „Selbstständig als Fensterputzer".

Quellen

Wie du ohne Ausbildung selbstständig wirst – und welche 23 weiteren Berufe dafür infrage kommen –, zeigt die Übersicht.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt praktische Erfahrung und allgemeine Informationen wieder – keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Gesetze, Beträge, Fristen und Zuständigkeiten ändern sich; trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Kläre deinen konkreten Fall vor verbindlichen Entscheidungen mit der zuständigen Stelle – Handwerkskammer, IHK, Gewerbe- oder Ordnungsamt bzw. Steuerberater.
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