Dieser Beruf lebt von einem einfachen Umstand: Fahrzeuge werden dort gekauft, wo sie günstig sind, und dort gebraucht, wo jemand wohnt. Dazwischen liegt eine Fahrt.
Was den Markt trägt
Der Gebrauchtwagenhandel läuft überregional. Ein Händler in Bayern kauft in Norddeutschland, ein Privatkäufer ersteigert vierhundert Kilometer entfernt. Onlineplattformen haben diesen Radius vergrößert, nicht verkleinert.
Dazu die Leasingrückläufer: Jedes Fahrzeug muss zum Auktionsplatz, zur Aufbereitung, zum nächsten Halter. Bei wachsenden gewerblichen Flotten wächst diese Zahl mit.
Was das Geschäft verändert
Vermittlungsportale haben den Zugang erleichtert und die Sätze gedrückt. Wer nur über Portale fährt, arbeitet am unteren Ende.
Die Antwort darauf ist unverändert: eigene Händlerkunden. Sie zahlen 30 bis 50 Prozent mehr für dieselbe Strecke, weil keine Provision abgeht und weil Verlässlichkeit für sie zählt.
Was autonomes Fahren ändert
Auf absehbare Zeit wenig. Fahrzeuge, die sich selbst überführen, setzen eine Zulassung für fahrerloses Fahren auf öffentlichen Straßen voraus – und die gibt es bisher nur für eng begrenzte Betriebsbereiche.
Ein Gebrauchtwagen von 2019 wird sich auch 2032 nicht selbst nach München fahren. Der Bestand ist das Geschäft, nicht die Neuwagenflotte.
Wo die Nischen wachsen
Transport nicht fahrbereiter Fahrzeuge auf Anhänger – höhere Sätze, weniger Wettbewerb, weil es Ausrüstung verlangt.
Überführungen hochwertiger Fahrzeuge, bei denen Diskretion und Erfahrung zählen. Auslandsüberführungen mit Zoll- und Zulassungsabwicklung. Und die Kombination mit dem Zulassungsdienst: Wer beides aus einer Hand anbietet, wird für Händler unersetzlich.
Der Vorteil, der bleibt
Dieses Geschäft bindet kein Kapital. Die Fahrzeuge gehören den Kunden, das Lager gibt es nicht, Werkzeug braucht es keines. Wer wachsen will, braucht Fahrer und Disposition – keine Investition.
Unter den 24 Berufen ist das die Ausnahme, und sie macht diesen Weg auch bei schmaler Kasse gangbar.
Quellen
- Fahrzeugzulassungen und Besitzumschreibungen, Kraftfahrt-Bundesamt. kba.de
- Regelungen zum autonomen Fahren (§ 1d StVG). gesetze-im-internet.de
- Güterverkehr und Verkehrsleistung, Statistisches Bundesamt. destatis.de
Alles zum Beruf – Alltag, Kunden, Verdienst und was daraus werden kann – steht auf der Berufsseite Selbstständig als Fahrzeugüberführer.