Die Fahrzeugüberführung ist einer der kapitalärmsten Einstiege überhaupt, weil dein größtes Arbeitsmittel fehlt, das andere teuer kaufen müssen: das Fahrzeug. Du fährst das des Kunden.

Die überschaubaren Posten

Die Gewerbeanmeldung kostet 20 bis 60 Euro. Einen Führerschein hast du bereits. Ein einzelnes Kurzzeitkennzeichen liegt inklusive Haftpflicht meist zwischen 60 und 180 Euro pro Fahrt – wird aber oft vom Auftraggeber gestellt oder mit ihm abgerechnet. Wer ein eigenes rotes Kennzeichen beantragt, hat einmalige Gebühren und eine laufende Versicherung dafür.

Der eigentliche Hauptposten: die Versicherung

Der wichtigste Kostenblock ist die Absicherung des anvertrauten Fahrzeugs. Weil die normale Haftpflicht Schäden am überführten Fremdfahrzeug nicht abdeckt, brauchst du eine spezielle Überführer- oder Obhutsversicherung. Deren Beitrag ist der ernstzunehmende laufende Posten – und keiner, an dem man sparen sollte, denn ein Schaden am Kundenfahrzeug kann sonst existenzbedrohend werden.

Der versteckte Faktor: die Rückreise

Ein Kostenpunkt, den viele vergessen: Nach der Überführung musst du zurück. Bahnticket, Mitfahrt oder ein Rückauftrag – diese Zeit und diese Kosten gehören in die Kalkulation, sonst rechnet sich eine Fahrt schlechter, als sie aussieht.

Unterm Strich kommst du mit Gewerbe und Versicherung für einen niedrigen Betrag in den Start. Kaum ein Weg in die Selbstständigkeit verlangt so wenig Kapital – vorausgesetzt, du kalkulierst die Rückreise ehrlich mit.

Eine durchgerechnete Startkalkulation mit realen Zahlen findest du im Quick Guide „Selbstständig als Kfz-Überführungsfahrer".

Quellen

Wie du ohne Ausbildung selbstständig wirst – und welche 23 weiteren Berufe dafür infrage kommen –, zeigt die Übersicht.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt praktische Erfahrung und allgemeine Informationen wieder – keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Gesetze, Beträge, Fristen und Zuständigkeiten ändern sich; trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Kläre deinen konkreten Fall vor verbindlichen Entscheidungen mit der zuständigen Stelle – Handwerkskammer, IHK, Gewerbe- oder Ordnungsamt bzw. Steuerberater.
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