Die Tierbetreuung eignet sich gut für den nebenberuflichen Start. Gassi-Gänge am frühen Morgen oder Abend, Betreuungsbesuche in der Mittagspause, Urlaubsbetreuung am Wochenende – vieles lässt sich um einen Hauptberuf herum organisieren. Das Risiko ist gering, weil die Startkosten niedrig sind und du das Tempo selbst bestimmst.
Warum es nebenberuflich passt
Der Bedarf ist von Natur aus über den Tag verteilt und planbar. Du nimmst genau die Einsätze an, die in deinen Kalender passen, und tastest dich mit ein paar festen Kunden heran. So findest du heraus, ob dir die Arbeit liegt, wie du mit unterschiedlichen Tieren und ihren Eigenheiten zurechtkommst und ob sich ein größerer Schritt lohnt – alles bei vollem Rückhalt aus dem Hauptjob. Für viele ist das der vernünftige Weg, ein Geschäft aufzubauen, ohne sofort alles auf eine Karte zu setzen.
Was auch nebenberuflich gilt
Ein verbreiteter Irrtum: „Nebenbei braucht man das alles nicht.“ Falsch. Sobald du regelmäßig gegen Bezahlung betreust, ist es gewerbsmäßig – mit Gewerbeanmeldung, steuerlicher Erfassung und, je nach Veterinäramt, der Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz. Auch die Betriebshaftpflicht ist im Nebenerwerb genauso wichtig wie im Haupterwerb, denn ein Schaden fragt nicht danach, ob du haupt- oder nebenberuflich unterwegs bist. Und ein Blick in den Arbeitsvertrag schadet nicht: Manche Arbeitgeber wollen eine Nebentätigkeit angezeigt bekommen.
Der Übergang
Das Reizvolle ist der fließende Weg nach oben. Wächst dein Kundenstamm und macht dir die Arbeit Freude, kannst du Schritt für Schritt aufstocken – mehr Kunden, längere Betreuungen, irgendwann der Wechsel in den Haupterwerb, wenn die Auslastung trägt. Wer erst springt, wenn der Boden da ist, springt nicht ins kalte Wasser, sondern wechselt von einer Sicherheit in die nächste. Genau das macht die Tierbetreuung zu einem soliden nebenberuflichen Einstieg – vorausgesetzt, man behandelt ihn von Anfang an als das, was er ist: ein richtiges kleines Gewerbe, nicht ein Taschengeld nebenher.
Wie der nebenberufliche Einstieg praktisch abläuft, steht Schritt für Schritt im Quick Guide „Selbstständig in der Tierbetreuung".
Quellen
- Die gewerbsmäßige Betreuung fremder Tiere ist erlaubnispflichtig (§ 11 TierSchG); zuständig ist das Veterinäramt. gesetze-im-internet.de
- Anzeige des Gewerbes nach § 14 GewO vor Aufnahme der Tätigkeit. gesetze-im-internet.de
Wenn du wissen willst, welche Berufe ohne Ausbildung gehen, findest du in der Übersicht alle 24 auf einer Seite.