Die Tierbetreuung gehört zu den günstigen Einstiegen in die Selbstständigkeit – solange du mobil arbeitest und keine eigene Tierpension aufbaust. Dein Kapital sind Zeit, Zuverlässigkeit und der Umgang mit Tieren, nicht teure Ausstattung. Das hält das finanzielle Risiko klein.
Die Grundkosten
Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Gemeinde 20 bis 60 Euro. Der wichtigste laufende Posten ist die Betriebshaftpflicht für den Umgang mit fremden Tieren – rechne mit einem niedrigen dreistelligen Betrag im Jahr, und spar hier nicht, denn ein einziger Schadensfall übersteigt die Ersparnis um ein Vielfaches. An Ausstattung brauchst du für den Anfang wenig: ein paar stabile Leinen, Transportboxen, Wassernäpfe, vielleicht ein zweckmäßiges Fahrzeug, das du ohnehin hast. Damit bist du für wenige hundert Euro startklar.
Der Posten, der von der Erlaubnis abhängt
Verlangt dein Veterinäramt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz, kommt der Sachkundenachweis dazu. Ein entsprechender Lehrgang bei Tierärztekammer oder IHK liegt meist im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich. Das ist überschaubar, aber es gehört in deine Rechnung – und ist der Grund, warum die Erlaubnisfrage ganz am Anfang steht, bevor du Geld in die Hand nimmst.
Wo es teuer wird
Richtig ins Geld geht nur, wer eine eigene Tierpension mit Übernachtung plant. Dann kommen geeignete Räume, deren tierschutzgerechte Ausstattung, oft eine Baugenehmigung für die gewerbliche Nutzung und ein umfangreicher Versicherungsschutz dazu – hier bewegt man sich schnell im vierstelligen Bereich pro Jahr, allein bei den Versicherungen. Für den mobilen Start mit Gassi-Service und Besuchsbetreuung bleibt es dagegen bei ein paar hundert Euro.
Die vernünftige Reihenfolge
Deshalb der Rat aus der Praxis: Fang mobil an, mit dem geringen Einsatz, und bau dir einen Kundenstamm auf. Ob sich die teure Variante mit eigener Pension lohnt, zeigt sich erst, wenn die Nachfrage da ist. Wer umgekehrt vorgeht – erst investieren, dann hoffen –, riskiert Geld für eine Auslastung, die vielleicht nie kommt. Das niedrige Startrisiko ist bei diesem Geschäft das eigentliche Argument; man sollte es nicht leichtfertig aufgeben.
Eine durchgerechnete Startkalkulation mit realen Zahlen findest du im Quick Guide „Selbstständig in der Tierbetreuung".
Quellen
- Die gewerbsmäßige Betreuung fremder Tiere ist erlaubnispflichtig (§ 11 TierSchG); zuständig ist das Veterinäramt. gesetze-im-internet.de
- Anzeige des Gewerbes nach § 14 GewO vor Aufnahme der Tätigkeit. gesetze-im-internet.de
Wer breiter vergleichen will: Die Übersicht der 24 Berufe stellt Startkosten, Verdienst und Aufwand nebeneinander.