Entnahme ist keine Ausgabe
Das Geld auf dem Geschäftskonto gehört dir – komplett, jederzeit. Du darfst entnehmen, was da ist; eine Genehmigung braucht es nicht. Aber: Die Entnahme ist keine Betriebsausgabe und mindert deinen Gewinn um keinen Cent. Versteuert wird der Gewinn – egal ob du ihn entnommen oder liegengelassen hast.
Hier sitzt das teuerste Missverständnis junger Selbstständiger: „Ich habe doch alles entnommen und verbraucht, wieso soll ich auf 30.000 € Gewinn Steuern zahlen?" Weil Entnahme Gewinnverwendung ist, nicht Gewinnminderung. Das Finanzamt interessiert, was du erwirtschaftet hast – nicht, wohin es geflossen ist.
Wie viel darf raus
Die ehrliche Formel: Entnehmen darfst du dauerhaft nur, was nach Betriebskosten, Steuerrücklage und Liquiditätspuffer übrig bleibt. Wer 4.000 € Monatsgewinn macht und 4.000 € entnimmt, hat die Steuer- und Krankenkassen-Nachzahlung bereits ausgegeben, bevor der Bescheid kommt.
Praxisregel für den Anfang: Entnahme = Gewinn minus Rücklagenquote (je nach Gewinnhöhe 25 bis 40 Prozent) minus ein kleiner Betriebs-Puffer. Bei 4.000 € Gewinn und 35 Prozent Rücklage sind das rund 2.400 bis 2.500 € für privat – konservativ, aber nachtruhetauglich. Deine persönliche Quote liefert der Steuerrücklagen-Rechner.
Der feste Entnahme-Rhythmus
Entnimm nicht nach Lust und Kontostand, sondern wie ein Gehalt: fester Betrag, fester Tag, per Dauerauftrag aufs Privatkonto. Das hat drei Effekte – privat planst du mit verlässlicher Größe, betrieblich siehst du sofort, ob der Laden die „Lohnkosten" trägt, und psychologisch endet das diffuse Bedienen aus der Geschäftskasse.
Läuft ein Quartal gut, erhöhst du nicht den Dauerauftrag, sondern machst eine bewusste Sonderentnahme – und lässt den Sockel stehen. Läuft es schlecht, weißt du früh, woran du bist, statt es im April zu erfahren.
Sauber verbuchen – auch Sachentnahmen
In der Buchhaltung läuft jede Entnahme über eine eigene Kategorie (Privatentnahme), strikt getrennt von Betriebsausgaben. Vergiss die unsichtbaren Entnahmen nicht: Wer Material aus dem Betrieb privat verwendet oder das Betriebsfahrzeug privat fährt, entnimmt ebenfalls – als Sachentnahme, die je nach Fall sogar Umsatzsteuer auslöst.
Und andersherum gibt es die Privateinlage: eigenes Geld, das du in den Betrieb steckst. Auch sie ist steuerneutral – keine Einnahme, kein Gewinn. Beide Richtungen sauber zu erfassen hält deine EÜR ehrlich und erspart dir bei der Prüfung die unangenehmsten Fragen: die nach ungeklärten Geldbewegungen.
Was du heute tun solltest
- Verinnerlichen: Versteuert wird der Gewinn, nicht das, was übrig blieb.
- Monatliche Entnahme festlegen: Gewinn minus Rücklagenquote minus Puffer.
- Dauerauftrag einrichten – fester Betrag, fester Tag, aufs Privatkonto.
- Gute Monate: Sonderentnahme statt Sockel-Erhöhung.
- Sachentnahmen (Material, Fahrzeug privat) in der Buchhaltung nicht vergessen.
Häufige Fragen
Kann ich mir als Einzelunternehmer ein Gehalt zahlen?
Nein. Als Einzelunternehmer gibt es kein Gehalt, sondern die Privatentnahme. Das Geld auf dem Geschäftskonto gehört dir jederzeit, eine Genehmigung braucht es nicht.
Mindert die Privatentnahme meinen Gewinn?
Nein. Die Entnahme ist keine Betriebsausgabe und mindert den Gewinn um keinen Cent. Versteuert wird der Gewinn, egal ob entnommen oder liegengelassen; Entnahme ist Gewinnverwendung, nicht Gewinnminderung.
Wie viel darf ich entnehmen?
Dauerhaft nur, was nach Betriebskosten, Steuerrücklage und Liquiditätspuffer übrig bleibt. Bei 4.000 Euro Monatsgewinn und 35 Prozent Rücklage sind das grob 2.400 bis 2.500 Euro für privat.
Wie entnehme ich am besten?
Wie ein Gehalt: fester Betrag, fester Tag, per Dauerauftrag aufs Privatkonto. Gute Monate über eine bewusste Sonderentnahme abbilden, nicht über die Erhöhung des Sockels. Sachentnahmen wie privat genutztes Material oder das Fahrzeug nicht vergessen.