Finanzen

Geschäftskonto

Getrenntes Konto für den Betrieb – für Einzelunternehmer nicht Pflicht, aber praktisch unverzichtbar.

Ein eigenes Geschäftskonto ist für Einzelunternehmer und Freiberufler rechtlich nicht vorgeschrieben. Für Kapitalgesellschaften ist es Pflicht. Trotzdem sollte jeder Selbstständige eines haben – aus praktischen, nicht aus rechtlichen Gründen.

Warum es sich lohnt

Die Buchhaltung wird trivial statt mühsam. Jede Bewegung auf dem Konto ist betrieblich, keine Sortierarbeit zwischen Supermarkteinkauf und Materialrechnung. Bei einer Betriebsprüfung ist ein sauber getrenntes Konto ein Argument, ein vermischtes Privatkonto eine Einladung zum genaueren Hinsehen.

Dazu kommt die Übersicht: Du siehst jederzeit, wie der Betrieb wirklich steht – nicht wie dein Kontostand aussieht, nachdem die Miete abgegangen ist.

Die AGB-Frage

Die meisten Banken untersagen in ihren AGB die geschäftliche Nutzung von Privatkonten. Wer das ignoriert, riskiert im Zweifel die Kündigung des Kontos. Auch das ist ein Grund für die Trennung.

Worauf achten

Kontoführungsgebühr und Buchungsposten, Verfügbarkeit von Unterkonten für Steuerrücklagen, EC- und Kreditkarte, Schnittstelle zur Buchhaltungssoftware, Einzahlungsmöglichkeit für Bargeld – Letzteres ist bei reinen Onlinebanken oft ein Problem oder teuer.

Die Privatentnahme

Als Einzelunternehmer zahlst du dir kein Gehalt. Du entnimmst. Ein fester monatlicher Betrag vom Geschäfts- aufs Privatkonto schafft Klarheit und verhindert, dass man sich am Geschäftskonto bedient, wenn privat etwas ansteht.

Die Kosten

Kontoführungsgebühren sind vollständig Betriebsausgabe.

Angaben ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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