Die Seniorenbegleitung braucht wenig Ausrüstung und keinen Warenbestand. Der Aufwand liegt woanders: in der Qualifizierung, die den Zugang zu den Kassenleistungen öffnet.
Die absolute Untergrenze
Gewerbeanmeldung 20 bis 60 Euro, Betriebshaftpflicht ab etwa 150 Euro im Jahr, erweitertes Führungszeugnis, ein Erste-Hilfe-Kurs.
Mit rund 300 Euro kann man privat zahlende Kunden betreuen. Mehr braucht es formal nicht.
Der Posten, der sich rechnet
Die Basisschulung für die Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag. Sie umfasst je nach Bundesland 30 bis 40 Unterrichtsstunden und kostet 200 bis 800 Euro.
Was sie bringt: die Abrechnung über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse. Der Kunde zahlt dann nichts aus eigener Tasche – die Kasse überweist.
Das verändert das Geschäft grundlegend. Bei privat zahlenden Kunden hängt jede Stunde an der Bereitschaft, Geld auszugeben. Bei anerkannten Angeboten steht ein Anspruch dahinter, der ohnehin besteht und häufig ungenutzt bleibt.
Was die Anerkennung verlangt
Die Voraussetzungen regeln die Länder unterschiedlich. Typisch sind: die Basisschulung, ein erweitertes Führungszeugnis, der Nachweis einer Haftpflichtversicherung, ein Konzept über das Angebot und die Bereitschaft zu regelmäßiger Fortbildung.
Zuständig ist meist eine Stelle beim Land oder beim Kreis. Die Bearbeitung dauert vier bis zwölf Wochen – das gehört in die Zeitplanung.
Was oft gefördert wird
Viele Kommunen und Pflegekassen bezuschussen die Basisschulung, weil Angebote fehlen. Vor der Anmeldung zum Kurs lohnt der Anruf bei der zuständigen Stelle – manchmal ist er kostenfrei.
Wer aus Arbeitslosigkeit startet und Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, sollte zusätzlich den Gründungszuschuss prüfen.
Die laufenden Kosten
Gering. Fahrtkosten zum Kunden, Telefon, Versicherung, Fortbildung. Zusammen 150 bis 350 Euro im Monat.
Ein Fahrzeug ist hilfreich, aber nicht zwingend – in Städten funktioniert die Begleitung auch mit dem Nahverkehr, und der ist bei Arztbesuchen ohnehin oft die bessere Wahl.
Wo Sparen teurer wird
Bei der Haftpflicht. Man arbeitet in fremden Wohnungen mit Menschen, die stürzen können. Der Einschluss von Tätigkeitsschäden und von Schäden bei Begleitung außer Haus gehört ausdrücklich in die Police.
Und beim Erste-Hilfe-Kurs: Er kostet wenig und ist die Voraussetzung dafür, im Ernstfall richtig zu handeln. Bei dieser Kundschaft ist der Ernstfall nicht theoretisch.
Quellen
- Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag durch Landesrecht (§ 45a SGB XI). gesetze-im-internet.de
- Entlastungsbetrag für anerkannte Angebote (§ 45b SGB XI). gesetze-im-internet.de
- Gründungszuschuss bei Anspruch auf Arbeitslosengeld (§ 93 SGB III). gesetze-im-internet.de
Wie die ersten Kunden gewonnen werden und was im Erstgespräch mit Angehörigen zählt, steht im Quick Guide Selbstständig in der Seniorenbegleitung.