Die Seniorenbegleitung wird besser bezahlt, als ihr Ruf vermuten lässt. Der Engpass liegt nicht beim Stundensatz, sondern bei der Zahl der Stunden.
Was üblich ist
Bei privat zahlenden Kunden 22 bis 35 Euro je Stunde, in Ballungsräumen auch darüber. Bei Abrechnung über den Entlastungsbetrag gelten die Sätze, die das jeweilige Land für anerkannte Angebote festgelegt hat – sie liegen meist im ähnlichen Bereich.
Zuschläge sind üblich für Abende, Wochenenden und Feiertage sowie für Begleitfahrten mit dem eigenen Fahrzeug.
Der Entlastungsbetrag und seine Grenze
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag für Angebote zur Unterstützung im Alltag. Nicht abgerufene Beträge lassen sich innerhalb des Kalenderjahres nachholen und ins folgende Halbjahr übertragen.
Das ist zugleich die Grenze: Der Betrag deckt bei üblichen Sätzen wenige Stunden im Monat. Wer davon leben will, braucht viele Kunden – nicht viele Stunden bei wenigen.
Genau darin liegt der Unterschied zu anderen Dienstleistungen: Zwölf Kunden mit je vier Stunden sind der Normalfall, nicht drei Kunden mit je sechzehn.
Wie viele Stunden zusammenkommen
Im ersten Jahr 30 bis 60 Stunden im Monat, verteilt auf sechs bis zwölf Kunden. Nach zwei Jahren mit festem Kundenkreis und Empfehlungen 80 bis 130 Stunden.
Mehr als 130 wird schwer: Zwischen den Terminen liegen Fahrten, und Begleitungen dauern oft länger als geplant – ein Arzttermin mit Wartezeit sprengt jede Kalkulation.
Der realistische Monatsumsatz
Erstes Jahr: 800 bis 1.800 Euro. Zweites bis drittes Jahr: 2.200 bis 3.600 Euro.
Davon gehen ab: Fahrtkosten 150 bis 400 Euro, Versicherung und Fortbildung 80 bis 150 Euro, Telefon und Verwaltung 50 bis 100 Euro.
Bei 3.000 Euro Umsatz bleiben rund 2.500 Euro Gewinn vor Steuern, netto etwa 1.600 bis 1.900 Euro.
Woran sich etwas drehen lässt
An der Dichte. Drei Kunden im selben Viertel bedeuten kaum Fahrzeit zwischen den Terminen. Wer über die ganze Stadt verteilt arbeitet, verliert täglich eine Stunde unbezahlt.
Und an den Zusatzleistungen: Begleitung zu Terminen, Behördengänge, Unterstützung beim Schriftverkehr werden höher bewertet als reine Anwesenheit – und von denselben Kunden gebraucht.
Der planbare Teil
Feste wöchentliche Termine statt Einzeleinsätze. Sie sind für beide Seiten besser: Der Kunde weiß, wann jemand kommt, und der Kalender füllt sich von selbst.
Quellen
- Entlastungsbetrag, Übertragbarkeit und Verwendung (§ 45b SGB XI). gesetze-im-internet.de
- Anerkennung der Angebote durch Landesrecht (§ 45a SGB XI). gesetze-im-internet.de
- Pflegestatistik und Zahl der Pflegebedürftigen, Statistisches Bundesamt. destatis.de
- Beiträge freiwillig Versicherter (§ 240 SGB V). gesetze-im-internet.de
Wie Kontakte zu Pflegediensten und Beratungsstellen entstehen, steht im Quick Guide Selbstständig in der Seniorenbegleitung.