Die Umsatzsteuer, die du selbst beim Einkauf bezahlst und vom Finanzamt zurückholen kannst.
Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die dir andere Unternehmen in Rechnung stellen. Kaufst du Werkzeug für 119 Euro brutto, stecken darin 19 Euro Umsatzsteuer. Diese 19 Euro sind deine Vorsteuer – und die holst du dir vom Finanzamt zurück.
Aus dem Bruttobetrag rechnest du so: Brutto geteilt durch 1,19 ergibt den Nettobetrag, die Differenz ist die Vorsteuer. Bei 7 Prozent teilst du durch 1,07. Wer es kurz will: Brutto mal 0,1597 ergibt bei 19 Prozent direkt die Vorsteuer.
In der Umsatzsteuer-Voranmeldung stellst du zwei Zahlen gegenüber: Die Umsatzsteuer, die du deinen Kunden berechnet hast, und die Vorsteuer, die du selbst gezahlt hast. Die Differenz führst du ab – oder bekommst sie erstattet, wenn die Vorsteuer höher war. Im Gründungsjahr mit größeren Anschaffungen ist Letzteres der Normalfall.
Ohne ordnungsgemäße Rechnung kein Vorsteuerabzug. Verlangt sind: vollständiger Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers, Rechnungsdatum, fortlaufende Nummer, Leistungsbeschreibung, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag getrennt ausgewiesen. Bei Kleinbeträgen bis 250 Euro brutto reichen weniger Angaben.
Bewirtungsbelege, Fahrzeugkosten bei privater Mitnutzung, Arbeitszimmer – hier kürzt das Finanzamt gern. Und wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, hat gar keinen Vorsteuerabzug. Das ist der Preis für die einfachere Handhabung.
Zehn Jahre. Ein Thermopapier-Kassenbon ist nach zwei Jahren leer – abfotografieren oder scannen, sonst ist der Abzug bei einer Prüfung weg.
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