Das Dokument, das über den Auftrag entscheidet – und über spätere Diskussionen zum Umfang.
Ein Angebot ist die verbindliche Erklärung, eine bestimmte Leistung zu einem bestimmten Preis zu erbringen. Nimmt der Kunde an, ist der Vertrag geschlossen – mit genau dem Inhalt, der im Angebot steht.
Vollständige Adressdaten beider Seiten, Angebotsnummer und Datum, genaue Leistungsbeschreibung, Preis netto mit ausgewiesener Umsatzsteuer, Ausführungszeitraum, Zahlungsbedingungen, Bindefrist und ein Hinweis auf die AGB, sofern vorhanden.
Hier entscheidet sich, ob es später Ärger gibt. „Gartenpflege" ist zu unbestimmt. „Rasen mähen bis 400 m², Heckenschnitt bis 20 lfm Höhe 1,80 m, Abfuhr des Schnittguts" ist eindeutig. Ebenso wichtig: was nicht enthalten ist. Ein Satz zu den Abgrenzungen erspart die meisten Nachverhandlungen.
Ohne Angabe bist du an dein Angebot gebunden, bis der Kunde unter normalen Umständen antworten könnte. Eine ausdrückliche Frist – üblich sind 14 oder 30 Tage – schützt dich vor Annahmen zu Preisen, die längst überholt sind. Materialpreise ändern sich schneller als Angebote.
Er ist eine unverbindliche Schätzung. Wesentliche Überschreitungen musst du unverzüglich anzeigen; als grobe Orientierung gelten mehr als 15 bis 20 Prozent als wesentlich. Ein Festpreisangebot bindet dagegen vollständig.
Innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach dem Gespräch. Wer eine Woche braucht, hat den Auftrag oft schon verloren – nicht wegen des Preises, sondern weil ein anderer schneller war. Bei einfachen Leistungen genügt eine strukturierte E-Mail.
Nach etwa einer Woche freundlich nachfragen. Das ist keine Aufdringlichkeit, sondern normale kaufmännische Praxis – und holt regelmäßig Aufträge zurück, die sonst liegen geblieben wären.
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