Steuerlich geförderte Altersvorsorge – vor allem für Selbstständige mit gutem Einkommen.
Die Basisrente ist eine private Rentenversicherung, deren Beiträge in hohem Umfang als Sonderausgaben abziehbar sind. Sie wurde für Selbstständige geschaffen, die keinen Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge oder Riester-Förderung haben.
Beiträge sind bis zum Höchstbetrag der knappschaftlichen Rentenversicherung zu 100 Prozent absetzbar – das sind derzeit gut 29.000 Euro für Alleinstehende. Bei einem Grenzsteuersatz von 40 Prozent bedeutet ein Beitrag von 10.000 Euro rund 4.000 Euro Steuerersparnis.
Auszahlung frühestens ab 62, ausschließlich als lebenslange monatliche Rente. Kein Kapitalwahlrecht, keine Kündigung, keine Beleihung, keine Vererbung außer über eine Hinterbliebenenabsicherung – die die Rente allerdings mindert.
Das ist der Preis für die Förderung: maximale Bindung. Wer flexibel bleiben will, ist hier falsch.
Die spätere Rente ist voll steuerpflichtig. Der Vorteil liegt in der Verschiebung: hoher Steuersatz in der Erwerbsphase, meist niedrigerer im Ruhestand.
Angesammeltes Kapital ist in der Ansparphase weitgehend pfändungsgeschützt. Für Selbstständige mit unternehmerischem Risiko ist das ein starkes Argument.
Bei stabilem, hohem Gewinn und dem Wunsch nach lebenslanger Rente. Bei schwankendem Einkommen sind flexible Beiträge wichtig – die bieten gute Tarife.
Solange der Betrieb noch keinen Puffer hat. Geld, das für drei Monate Liquidität fehlt, gehört nicht in einen unkündbaren Vertrag.
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