Steuern

Sonderausgaben

Private Aufwendungen, die trotzdem die Steuer mindern – vor allem Vorsorgeaufwendungen.

Sonderausgaben sind private Ausgaben, die der Gesetzgeber gleichwohl zum Abzug zulässt. Sie mindern nicht den Gewinn, sondern das zu versteuernde Einkommen – der Effekt ist derselbe.

Die Vorsorgeaufwendungen

Für Selbstständige der größte Posten. Beiträge zur Basiskrankenversicherung und Pflegeversicherung sind in voller Höhe abziehbar. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Basisrente sind bis zu einem Höchstbetrag zu 100 Prozent absetzbar.

Weitere Versicherungen – Haftpflicht, Unfall, Berufsunfähigkeit, Krankentagegeld – fallen unter einen gemeinsamen Höchstbetrag, der bei Selbstständigen durch die Krankenversicherung meist schon ausgeschöpft ist. Praktisch wirken sie sich dann nicht mehr aus.

Die übrigen Sonderausgaben

Gezahlte Kirchensteuer, Spenden und Mitgliedsbeiträge an begünstigte Empfänger, Kinderbetreuungskosten, Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung bis zu einem Höchstbetrag, Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehepartner.

Die Abgrenzung

Entscheidend ist die Zuordnung. Eine Betriebshaftpflicht ist Betriebsausgabe und mindert den Gewinn. Eine private Haftpflicht ist Sonderausgabe im gedeckelten Bereich. Beitragsrechnungen deshalb sauber trennen.

Der Pauschbetrag

Ohne Nachweis gibt es nur einen minimalen Pauschbetrag. Wer Belege sammelt, kommt praktisch immer besser.

Praktisch

Einmal im Jahr alle Versicherungsbescheinigungen zusammenlegen. Die Krankenversicherung meldet ihre Beiträge elektronisch – die übrigen nicht.

Angaben ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Verwandte Begriffe

Mehr aus Steuern:
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) · Rechnung · Regelbesteuerung · Gewerbesteuer · Ist-Versteuerung · Steuerbescheid

Ausführliche Artikel stehen im Wissenszentrum, die Zahlen rechnest du in den Rechnern direkt durch.

← Alle Begriffe