Private Aufwendungen, die trotzdem die Steuer mindern – vor allem Vorsorgeaufwendungen.
Sonderausgaben sind private Ausgaben, die der Gesetzgeber gleichwohl zum Abzug zulässt. Sie mindern nicht den Gewinn, sondern das zu versteuernde Einkommen – der Effekt ist derselbe.
Für Selbstständige der größte Posten. Beiträge zur Basiskrankenversicherung und Pflegeversicherung sind in voller Höhe abziehbar. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Basisrente sind bis zu einem Höchstbetrag zu 100 Prozent absetzbar.
Weitere Versicherungen – Haftpflicht, Unfall, Berufsunfähigkeit, Krankentagegeld – fallen unter einen gemeinsamen Höchstbetrag, der bei Selbstständigen durch die Krankenversicherung meist schon ausgeschöpft ist. Praktisch wirken sie sich dann nicht mehr aus.
Gezahlte Kirchensteuer, Spenden und Mitgliedsbeiträge an begünstigte Empfänger, Kinderbetreuungskosten, Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung bis zu einem Höchstbetrag, Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehepartner.
Entscheidend ist die Zuordnung. Eine Betriebshaftpflicht ist Betriebsausgabe und mindert den Gewinn. Eine private Haftpflicht ist Sonderausgabe im gedeckelten Bereich. Beitragsrechnungen deshalb sauber trennen.
Ohne Nachweis gibt es nur einen minimalen Pauschbetrag. Wer Belege sammelt, kommt praktisch immer besser.
Einmal im Jahr alle Versicherungsbescheinigungen zusammenlegen. Die Krankenversicherung meldet ihre Beiträge elektronisch – die übrigen nicht.
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