Steuern

Fahrtenbuch und Ein-Prozent-Regelung

Zwei Wege, die private Nutzung eines Betriebsfahrzeugs zu versteuern – mit erheblichem Unterschied im Ergebnis.

Gehört ein Fahrzeug zum Betriebsvermögen, sind alle Kosten Betriebsausgaben. Die private Mitnutzung muss aber versteuert werden. Dafür gibt es zwei Methoden.

Die Ein-Prozent-Regelung

Monatlich wird ein Prozent des inländischen Bruttolistenpreises bei Erstzulassung als privater Nutzungsanteil angesetzt. Bei einem Fahrzeug mit 40.000 Euro Listenpreis sind das 400 Euro im Monat, 4.800 Euro im Jahr – unabhängig davon, wie viel du privat wirklich fährst.

Der Listenpreis zählt auch bei Gebrauchtwagen. Ein zehn Jahre alter Transporter, der 8.000 Euro gekostet hat, aber neu 45.000 Euro kostete, wird mit 450 Euro monatlich angesetzt. Das ist der Grund, warum die Ein-Prozent-Regelung bei günstig gekauften Gebrauchten oft ein schlechtes Geschäft ist.

Das Fahrtenbuch

Hier wird der tatsächliche private Anteil ermittelt. Bei 10 Prozent Privatnutzung sind auch nur 10 Prozent der Gesamtkosten zu versteuern. Bei überwiegend betrieblicher Nutzung ist das fast immer günstiger.

Die Anforderungen

Das Finanzamt akzeptiert nur ein zeitnah, lückenlos und in geschlossener Form geführtes Fahrtenbuch. Pro Fahrt: Datum, Kilometerstand bei Beginn und Ende, Reiseziel, Zweck und aufgesuchter Geschäftspartner. Privatfahrten genügen mit Kilometerangabe.

Eine Excel-Tabelle wird regelmäßig verworfen, weil sie nachträglich änderbar ist. Ein gebundenes Buch oder eine anerkannte App mit Änderungsprotokoll sind sicher.

Die Entscheidung

Sie gilt für ein Fahrzeug jeweils für ein ganzes Jahr. Wer viel betrieblich fährt und ein teures Fahrzeug hat, fährt mit dem Fahrtenbuch deutlich besser – muss die Disziplin aber aufbringen.

Angaben ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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