Steuervorteil für geplante Anschaffungen: Bis zu 50 Prozent der Kosten schon vor dem Kauf abziehen.
Mit dem Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG ziehst du bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten vom Gewinn ab – bevor du überhaupt gekauft hast. Der Steuervorteil kommt also vor der Ausgabe.
Du planst für nächstes Jahr einen Transporter für 30.000 Euro netto. Im laufenden Jahr ziehst du 15.000 Euro vom Gewinn ab. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent spart das rund 5.250 Euro Steuern – sofort, ohne dass ein Cent geflossen ist.
Beim tatsächlichen Kauf wird der Betrag wieder aufgelöst und gegen die Anschaffungskosten gerechnet. Die Abschreibungsbasis sinkt entsprechend. Unterm Strich verschiebst du Steuerlast in die Zukunft – ein Liquiditätsvorteil, keine dauerhafte Ersparnis.
Der Gewinn darf 200.000 Euro nicht übersteigen. Das Wirtschaftsgut muss beweglich und abnutzbar sein – Fahrzeuge, Maschinen, Werkzeug, EDV. Immobilien zählen nicht. Es muss mindestens bis zum Ende des Folgejahres im Betrieb bleiben und zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt werden.
Die Investition muss innerhalb von drei Jahren erfolgen.
Wird nicht investiert, wird der IAB rückwirkend aufgelöst. Der alte Steuerbescheid wird geändert, die Steuer nachgefordert – plus Zinsen von 0,15 Prozent pro Monat. Wer den IAB als Steuertrick ohne echte Investitionsabsicht nutzt, zahlt drauf.
In einem Jahr mit ungewöhnlich hohem Gewinn, wenn die Anschaffung ohnehin ansteht. Dann glättest du die Steuerlast über zwei Jahre. Als reines Steuersparmodell ohne Bedarf funktioniert er nicht.
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