Steuern

Abschreibung (AfA)

Verteilung der Anschaffungskosten größerer Anschaffungen über die Jahre der Nutzung.

Abschreibung – amtlich „Absetzung für Abnutzung" – verteilt die Kosten eines Wirtschaftsguts auf die Jahre seiner Nutzung. Ein Transporter kostet dich einmal 30.000 Euro, mindert deinen Gewinn aber über sechs Jahre verteilt.

Die Grenzen

Bis 800 Euro netto: Sofortabzug als geringwertiges Wirtschaftsgut, alles im Anschaffungsjahr. Darüber: lineare Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.

Nutzungsdauern

Die amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums geben sie vor. Gängige Werte: Pkw und Transporter sechs Jahre, Büromöbel dreizehn, Werkzeug und Maschinen je nach Art fünf bis vierzehn Jahre. Computer, Notebooks, Peripherie und Software dürfen seit 2021 auf ein Jahr abgeschrieben werden – praktisch ein Sofortabzug.

Monatsgenau

Im Anschaffungsjahr wird zeitanteilig gerechnet. Kaufst du im September, sind es vier Zwölftel der Jahres-AfA. Das ist der Grund, warum größere Anschaffungen im Januar steuerlich effizienter sind als im Dezember – bei gleichem Preis.

Gebrauchtes

Bei gebrauchten Wirtschaftsgütern schätzt du die Restnutzungsdauer. Ein vier Jahre alter Transporter wird nicht über sechs, sondern über die verbleibenden Jahre abgeschrieben.

Das Anlagenverzeichnis

Jedes abzuschreibende Wirtschaftsgut gehört mit Anschaffungsdatum, Kosten, Nutzungsdauer und jährlicher AfA in ein Verzeichnis. Bei der EÜR ist es Pflichtanlage. Wer es laufend führt, hat bei der Steuererklärung nichts zu suchen.

Angaben ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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