Steuern

Kleinunternehmerregelung

Wer unter bestimmten Umsatzgrenzen bleibt, weist keine Umsatzsteuer aus und muss keine Voranmeldung abgeben.

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG erlaubt dir, ohne Umsatzsteuer zu arbeiten. Du schreibst Rechnungen ohne Mehrwertsteuer, führst keine Umsatzsteuer ans Finanzamt ab und sparst dir die monatliche oder vierteljährliche Voranmeldung.

Die Grenzen

Zwei Werte müssen zusammen passen: Der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr darf 25.000 Euro nicht überschritten haben, und im laufenden Jahr sind 100.000 Euro die Obergrenze. Wird die zweite Grenze im Jahr gerissen, endet die Regelung sofort – ab dem Umsatz, der sie überschreitet, gilt Regelbesteuerung.

Im Gründungsjahr zählt der voraussichtliche Umsatz des Rumpfjahres. Wer im Juli startet, rechnet nur die verbleibenden Monate.

Wann sie sich lohnt

Für alle, die überwiegend an Privatkunden verkaufen. Ein Hausmeister, der Wohnungseigentümer betreut, wirkt mit Netto-Preisen schlicht billiger als ein Kollege mit 19 Prozent obendrauf. Der Preisvorteil ist real und spürbar.

Wann sie schadet

Wer hohe Anfangsinvestitionen hat – Fahrzeug, Maschinen, Ausrüstung – verzichtet auf den Vorsteuerabzug. Bei 20.000 Euro Anschaffung sind das rund 3.200 Euro, die du nicht zurückbekommst. Wer außerdem hauptsächlich für Gewerbekunden arbeitet, hat keinen Preisvorteil: Für die ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten.

Was auf die Rechnung muss

Ein Hinweis auf die Regelung ist Pflicht, zum Beispiel: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Ohne diesen Satz ist die Rechnung formal fehlerhaft.

Der Verzicht

Du kannst freiwillig auf die Regelung verzichten und zur Regelbesteuerung wechseln. Diese Entscheidung bindet dich fünf Jahre. Das ist kein Detail, sondern der Grund, warum man vor der Anmeldung einmal ernsthaft rechnet.

Angaben ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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