Steuern

Ist-Versteuerung

Die Umsatzsteuer wird erst fällig, wenn der Kunde bezahlt hat – nicht schon bei Rechnungsstellung.

Standard ist die Soll-Versteuerung: Du schuldest dem Finanzamt die Umsatzsteuer, sobald du die Leistung erbracht und die Rechnung geschrieben hast – unabhängig davon, ob Geld geflossen ist. Bei der Ist-Versteuerung zählt der Zahlungseingang.

Warum das erheblich ist

Du schreibst Ende März eine Rechnung über 11.900 Euro brutto. Bei Soll-Versteuerung schuldest du die 1.900 Euro Umsatzsteuer mit der März-Voranmeldung, also am 10. April. Zahlt der Kunde erst im Mai, hast du die Steuer aus eigener Tasche vorgestreckt.

Bei größeren Rechnungen oder zahlungsschwachen Kunden wird daraus schnell ein Liquiditätsproblem, das mit dem eigentlichen Geschäft nichts zu tun hat.

Wer sie beantragen kann

Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro. Freiberufler unabhängig von der Umsatzhöhe. Wer nicht bilanzierungspflichtig ist, kommt praktisch immer infrage.

Der Antrag

Formlos beim Finanzamt oder direkt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ankreuzen. Das ist der einfachste Weg – die meisten Gründer übersehen dieses Feld schlicht.

Die Kehrseite

Auch der Vorsteuerabzug richtet sich dann nach der Zahlung. Wer eine große Anschaffung auf Rechnung kauft und erst später zahlt, bekommt die Vorsteuer entsprechend später zurück. In der Praxis überwiegt der Vorteil deutlich.

Beim Wechsel aufpassen

Wechselst du das Verfahren, dürfen Umsätze weder doppelt erfasst noch übersehen werden. Der Übergangsmonat braucht einen genauen Blick.

Angaben ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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