Der Trödelhandel unterscheidet sich von allen anderen 24 Wegen in einem Punkt: Das eingesetzte Kapital verschwindet nicht in Werkzeug oder Fahrzeugen, sondern liegt als Ware im Lager – und lässt sich wieder zu Geld machen.
Was formal nötig ist
Gewerbeanmeldung 20 bis 60 Euro. Wer auf wechselnden Märkten verkauft, braucht in der Regel eine Reisegewerbekarte: 200 bis 500 Euro, je nach Gemeinde.
Ausnahme: Auf festgesetzten Märkten nach der Gewerbeordnung ist sie nicht erforderlich. Ob ein Markt festgesetzt ist, weiß der Veranstalter – die Frage lohnt vor dem Antrag.
Wer ausschließlich online handelt oder eine feste Verkaufsstelle hat, braucht sie ohnehin nicht.
Die Ausstattung
Klapptische, Kleiderständer, Transportkisten, Pavillon gegen Regen, Wechselgeldkasse, Preisschilder, Verpackungsmaterial.
Zusammen 300 bis 800 Euro. Vieles davon gebraucht zu bekommen – häufig auf demselben Flohmarkt.
Der Warenbestand
Der eigentliche Posten. 300 bis 2.000 Euro für den Anfang, je nachdem, worauf man sich einlässt.
Und der Punkt, an dem sich dieser Beruf von allen anderen unterscheidet: Diese Summe ist keine Ausgabe, sondern eine Umschichtung. Wer aufhört, verkauft den Bestand.
Steuerlich ist das Warenlager Umlaufvermögen – es mindert den Gewinn erst, wenn verkauft wird.
Das Fahrzeug
Ein Kombi genügt für den Anfang, ein Transporter ist besser. Wer regelmäßig Möbel oder größere Posten übernimmt, kommt ohne nicht aus.
Zwischenlösung: Anhänger für 400 bis 1.000 Euro statt eines zweiten Fahrzeugs.
Die laufenden Kosten
Standgebühren 15 bis 60 Euro je Markttag, in Ballungsräumen mehr. Bei acht Markttagen im Monat sind das 120 bis 480 Euro.
Dazu Fahrtkosten, Versandmaterial für den Onlinehandel, Verkaufsprovisionen der Plattformen.
Wo Sparen sinnvoll ist
Beim Einkauf am Anfang. Wer noch nicht einschätzen kann, was etwas wert ist, kauft klein und lernt. Ein Fehleinkauf über 500 Euro ist teurer als jede Anschaffung.
Wo Sparen teurer wird
Beim Ankaufbuch. Es ist Pflicht und schützt davor, unwissentlich Diebesgut zu erwerben. Ein gebundenes Buch kostet fünf Euro.
Und beim Wetterschutz: Ein Regenguss ohne Pavillon ruiniert Textilien, Bücher und Papier – und den Markttag.
Quellen
- Reisegewerbekarte (§ 55 GewO) und Ausnahmen auf festgesetzten Märkten (§ 68 GewO). gesetze-im-internet.de
- Buchführungspflicht beim An- und Verkauf gebrauchter Waren (§ 38 GewO). gesetze-im-internet.de
- Differenzbesteuerung (§ 25a UStG). gesetze-im-internet.de
Wie Ware eingekauft und Preise bestimmt werden, steht im Quick Guide Selbstständig mit Trödel und Flohmarkt.