Steuern Stand: Juni 2026 · 5 Min. Lesezeit

Rücklagen bilden:
Die einfache Formel, die jeden Steuerschock verhindert.

Viele Gründer bekommen nach dem ersten Jahr eine Steuernachzahlung, die sie nicht eingeplant haben. Plötzlich sollen 6.000 oder 8.000 Euro fällig werden – Geld, das sie längst ausgegeben haben. Das ist vermeidbar mit einer simplen Regel, die man von Anfang an anwenden sollte. Die wichtigste Steuerdisziplin in der Selbstständigkeit.

Warum der Schock kommt

30-Prozent-Regel: Einnahmen aufteilenKreisdiagramm-ähnliche Darstellung: von 1000 Euro Einnahmen gehen 300 Euro auf das Steuerkonto, 700 Euro bleiben verfügbar1.000 € Einnahmen auf dem Konto700 € – verfügbar für Betrieb und Privat300 €→ SteuerkontoSteuerkonto = separates Konto, das nicht angerührt wird. Zahltag: Vorauszahlungstermine.
30-Prozent-Regel – sofort beim Geldeingang trennen

Im ersten Jahr deiner Selbstständigkeit zahlt das Finanzamt keine Vorauszahlungen ein – es kennt deine Einkünfte ja noch nicht. Du bekommst Rechnungen, schreibst sie, kassierst, gibst Geld aus. Steuerlich passiert anscheinend nichts.

Bis April oder Mai des Folgejahres die Einkommensteuererklärung fällig wird. Dann rechnet das Finanzamt:

  • Einkommensteuer auf das Vorjahresgewinn
  • Solidaritätszuschlag (sofern noch fällig)
  • Ggf. Kirchensteuer
  • Ggf. Gewerbesteuer (für Gewerbetreibende, ab Freibetrag)
  • Plus: Eine Vorauszahlung für das laufende Jahr in gleicher Höhe

Letzter Punkt ist der eigentliche Hammer. Du bekommst nicht nur die Nachzahlung für das Vorjahr, sondern gleich die Vorauszahlung für das laufende Jahr aufgebrummt – meist in einer Summe oder vier Quartalen. Das kann schnell ins fünfstellige rutschen.

Die 30-Prozent-Regel

Die einfachste, robusteste Regel:

Lege 30 Prozent jedes Geldeingangs sofort auf ein separates Konto. Nicht „nach Ausgaben”. Nicht „später”. Sofort, brutto, vom Eingang.

Das funktioniert für die meisten Selbstständigen – Gewerbetreibende und Freiberufler – mit Einkommen zwischen 15.000 und 60.000 Euro pro Jahr. Bei höherem Einkommen reicht 30 Prozent oft nicht mehr (siehe weiter unten).

Beispiel: Eine Rechnung über 1.000 Euro netto kommt rein. 300 Euro gehen sofort auf das Steuerkonto. 700 Euro stehen für Geschäftsausgaben und deinen Lohn zur Verfügung.

Das Steuerkonto

Eröffne ein separates Konto, idealerweise ein einfaches Tagesgeldkonto bei der gleichen Bank. Es muss nicht viel können – nur Geld halten und ggf. ein bisschen Zinsen produzieren.

Regel: Du nimmst nichts von diesem Konto, außer für Steuern. Keine „nur kurz Überbrückung”. Keine „leihe ich mir aus, schicke ich nächsten Monat zurück”. Das Konto ist tot für dich – bis das Finanzamt klingelt.

Bei jeder eingehenden Zahlung: 30 Prozent rüber. Mache es zur Routine. Manche Banken bieten automatische Aufteilungs-Regeln, mit denen du Eingänge automatisch splitten lassen kannst.

Vorauszahlungen verstehen

Sobald deine erste Steuererklärung durch ist, schickt dir das Finanzamt einen Bescheid mit Vorauszahlungen für das laufende und kommende Jahr. Diese werden quartalsweise fällig: 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember.

Was viele übersehen: Diese Vorauszahlungen werden auf Basis des Vorjahresgewinns berechnet. Wenn du im Vorjahr 25.000 Euro verdient hast und im laufenden Jahr nur noch 15.000 Euro verdienst, zahlst du trotzdem die zu hohe Vorauszahlung – und bekommst sie erst nach der nächsten Steuererklärung erstattet.

Tipp: Wenn dein Einkommen im laufenden Jahr deutlich niedriger sein wird, kannst du beim Finanzamt einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen stellen. Formloses Schreiben mit Begründung und Schätzung. Geht oft durch.

Wann 30 Prozent zu wenig sind

30 Prozent funktioniert für mittlere Einkommen. Bei niedrigeren Einkommen ist es etwas zu viel (sicherheitshalber besser so), bei höheren Einkommen reicht es nicht.

Faustregeln nach Gewinnzone (vor Steuer):

  • Bis 11.000 Euro/Jahr: Steuerfrei (Grundfreibetrag). Trotzdem 15 % zur Sicherheit zurücklegen, falls Berechnung nicht aufgeht.
  • 11.000 bis 30.000 Euro: 25 bis 30 % reichen.
  • 30.000 bis 60.000 Euro: 30 bis 35 %. Sicherheitspuffer für Vorauszahlung.
  • 60.000 bis 100.000 Euro: 35 bis 42 %. Spitzensteuersatz greift.
  • Über 100.000 Euro: 42 bis 45 %. Steuerberater dringend empfohlen.

Gewerbetreibende mit Gewinn über 24.500 Euro müssen zusätzlich Gewerbesteuer einplanen. Diese wird teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet, aber nicht vollständig.

Praxis-Setup

So sieht das Setup eines disziplinierten Selbstständigen aus:

  1. Geschäftskonto – alle Einnahmen, alle Geschäftsausgaben
  2. Steuerkonto – nur Steuerrücklage, niemand fasst es an
  3. Privatkonto – fester monatlicher „Lohn” vom Geschäftskonto
  4. Notgroschen (separates Tagesgeldkonto) – 3 bis 6 Monate Lebenshaltungskosten

Bei jedem Geldeingang auf das Geschäftskonto: 30 Prozent automatisch oder manuell auf das Steuerkonto. Erst dann der Rest verplanen.

Diese Disziplin macht den Unterschied zwischen einem ruhigen ersten Jahr und einem panischen Frühjahr im zweiten Jahr.

Drei Fehler, die du vermeiden solltest

Fehler 1: „Ich rechne am Jahresende, was ich brauche.” Klingt erwachsen, scheitert in 90 Prozent der Fälle. Das Geld ist weg, bevor du es zurücklegst.

Fehler 2: „Erstmal kaufen, Steuer kommt später.” Investitionen, die als „Steuerersparnis” gemacht werden, sind oft trotzdem schlecht für die Liquidität. Eine 19 %-Vorsteuer-Ersparnis lohnt nicht, wenn dir 81 % danach fehlen.

Fehler 3: Vorauszahlungen ignorieren. Im zweiten Jahr kommen sie zwingend. Wer sie nicht einplant, hat 6 oder 12 Monate später Liquiditätsprobleme.

Hinweis: Konkrete Steuersätze und Freibeträge ändern sich. Bei höheren Einkommen oder komplexen Konstellationen ist ein Steuerberater unerlässlich.
Rechner zum Thema: Der Steuerrücklagen-Rechner zeigt dir, wie viel du monatlich für Steuern und Krankenkasse beiseitelegen solltest.
FAQ

Häufige Fragen

Wie viel sollte ich für Steuern zurücklegen?

Als robuste Faustregel 30 Prozent jedes Geldeingangs sofort und brutto auf ein separates Konto. Das passt für mittlere Einkommen; bei niedrigem Gewinn ist es etwas zu viel, bei hohem zu wenig.

Warum kommt im zweiten Jahr eine hohe Steuerforderung?

Neben der Nachzahlung für das Vorjahr setzt das Finanzamt gleich Vorauszahlungen für das laufende Jahr fest, oft in einer Summe oder vier Quartalen. Dieser doppelte Effekt kann schnell ins Fünfstellige rutschen.

Was tun, wenn die Vorauszahlung zu hoch ist?

Wenn das Einkommen im laufenden Jahr deutlich niedriger ausfällt, kann man beim Finanzamt formlos eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen, mit kurzer Begründung und Schätzung. Das schont die Liquidität sofort.

Wann reichen 30 Prozent nicht aus?

Ab etwa 60.000 Euro Gewinn greift der Spitzensteuersatz, dann sind eher 35 bis 42 Prozent nötig, über 100.000 Euro bis 45 Prozent. Gewerbetreibende mit Gewinn über 24.500 Euro müssen zusätzlich Gewerbesteuer einplanen.