Kommunale Steuer auf den Gewerbeertrag – mit einem Freibetrag von 24.500 Euro für Einzelunternehmer.
Die Gewerbesteuer zahlen Gewerbetreibende an ihre Gemeinde. Freiberufler sind davon befreit – das ist einer der wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Statusformen.
Einzelunternehmer und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 Euro Gewerbeertrag pro Jahr. Erst darüber wird gerechnet. Für den Großteil der Kleingewerbe bedeutet das: keine Gewerbesteuer.
Vom Gewerbeertrag wird der Freibetrag abgezogen, das Ergebnis mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Auf diesen Messbetrag wendet die Gemeinde ihren Hebesatz an. Der liegt je nach Ort zwischen etwa 200 und über 900 Prozent.
Beispiel: 60.000 Euro Gewerbeertrag, minus 24.500 Euro Freibetrag ergibt 35.500 Euro. Mal 3,5 Prozent sind 1.242,50 Euro Messbetrag. Bei einem Hebesatz von 400 Prozent macht das 4.970 Euro Gewerbesteuer.
Bei Einzelunternehmern wird die Gewerbesteuer bis zum 3,8-fachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet. Bis zu einem Hebesatz von rund 380 Prozent gleicht sich die Belastung damit weitgehend aus. Erst darüber wird es eine echte Zusatzbelastung.
Der Hebesatz ist Gemeindesache und unterscheidet sich massiv. Zwischen einer Großstadt mit 490 Prozent und einer Nachbargemeinde mit 320 Prozent liegen bei gutem Gewinn schnell mehrere tausend Euro im Jahr. Wer ortsungebunden arbeitet, sollte das kennen – auch wenn es selten der ausschlaggebende Grund für einen Umzug ist.
Sie werden vierteljährlich fällig, jeweils Mitte Februar, Mai, August und November. Die Höhe schätzt die Gemeinde nach dem Vorjahr.
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