Gründung

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die einfachste Form, zu zweit oder zu mehreren zu gründen – ohne Kapital, aber mit voller Haftung.

Die GbR entsteht, sobald sich zwei oder mehr Personen zusammenschließen, um gemeinsam einen Zweck zu verfolgen. Kein Mindestkapital, kein Notar, keine Eintragung ins Handelsregister nötig.

Wie sie entsteht

Formal genügt die tatsächliche Zusammenarbeit – eine GbR kann auch ungewollt entstehen, wenn zwei Selbstständige dauerhaft gemeinsam auftreten und abrechnen. Das ist der Punkt, an dem es unangenehm wird, weil die Haftungsfolgen dann trotzdem gelten.

Die Haftung

Alle Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen. Für Schulden, die dein Mitgesellschafter im Namen der GbR verursacht, haftest du in voller Höhe. Das ist der zentrale Punkt, den man vor der Gründung verstanden haben sollte.

Der Gesellschaftsvertrag

Er ist nicht vorgeschrieben, aber ohne ihn gilt das gesetzliche Modell: Gewinne werden nach Köpfen geteilt, alle Entscheidungen einstimmig getroffen. Was tatsächlich geregelt werden sollte: Einlagen, Gewinnverteilung, Aufgabenteilung, Entnahmen, Vertretungsbefugnis, Ausscheiden eines Gesellschafters und Kündigung.

Ein schriftlicher Vertrag kostet wenig und verhindert, dass ein Streit die ganze Existenz mitnimmt.

Steuerlich

Die GbR selbst zahlt keine Einkommensteuer. Der Gewinn wird einheitlich festgestellt und den Gesellschaftern anteilig zugerechnet, die ihn privat versteuern. Gewerbesteuerlich gilt der Freibetrag von 24.500 Euro einmal für die Gesellschaft, nicht pro Kopf.

Wann etwas anderes besser ist

Sobald größere Verbindlichkeiten, Mitarbeiter oder erhebliche Haftungsrisiken im Spiel sind, ist die UG oder GmbH die passendere Form – trotz höherem Aufwand.

Angaben ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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