Gründung

Rechtsform

Der rechtliche Rahmen des Betriebs – entscheidend für Haftung, Aufwand und Steuern.

Die Rechtsform bestimmt, wer wofür haftet, welche Buchführungspflichten gelten und wie besteuert wird. Für die meisten Einzelgründer ist die Entscheidung schneller getroffen, als die Vielfalt der Möglichkeiten vermuten lässt.

Einzelunternehmen

Der Normalfall. Kein Kapital, keine Gründungskosten außer der Gewerbeanmeldung, EÜR statt Bilanz. Nachteil ist die unbeschränkte Haftung mit dem Privatvermögen. Für Dienstleistungen mit überschaubarem Risiko und guter Haftpflichtversicherung ist das vertretbar.

GbR

Das Einzelunternehmen zu mehreren. Gleiche Einfachheit, gleiche unbeschränkte Haftung – zusätzlich haftet man auch für die Mitgesellschafter.

UG und GmbH

Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen. Die UG startet ab einem Euro Stammkapital, muss aber ein Viertel des Jahresgewinns thesaurieren, bis 25.000 Euro erreicht sind. Die GmbH verlangt 25.000 Euro, davon 12.500 Euro sofort.

Der Preis ist der Aufwand: Notar, Handelsregister, doppelte Buchführung, Jahresabschluss mit Offenlegung, Körperschaft- und Gewerbesteuer, dazu die Besteuerung von Ausschüttungen. Rechnen sollte man mit 1.500 bis 3.000 Euro laufenden Zusatzkosten pro Jahr.

Die praktische Regel

Solange das Haftungsrisiko versicherbar ist und keine großen Verbindlichkeiten entstehen, ist das Einzelunternehmen die effizienteste Form. Sobald Fremdkapital, Mitarbeiter oder erhebliche Schadensrisiken dazukommen, lohnt der Blick auf die Kapitalgesellschaft.

Wechseln

Der Wechsel ist jederzeit möglich. Ein Einzelunternehmen lässt sich später in eine GmbH einbringen. Man muss die Entscheidung also nicht am ersten Tag für immer treffen.

Angaben ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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