Ein Gewerbe ohne kaufmännischen Geschäftsbetrieb – ohne Handelsregister, mit vereinfachter Buchführung.
Kleingewerbe ist kein Rechtsbegriff aus einem einzelnen Gesetz, sondern beschreibt ein Gewerbe, das keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Praktisch heißt das: die Betriebsform, in der die allermeisten Einzelselbstständigen arbeiten.
Keine Eintragung ins Handelsregister, keine Pflicht zur doppelten Buchführung, keine Bilanz. Gewinnermittlung per EÜR. Du firmierst unter deinem eigenen Namen, nicht unter einer frei gewählten Firma – ein Zusatz zur Tätigkeit ist erlaubt: „Thomas Meier Hausmeisterservice".
Ab 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn im Jahr wird die Buchführungspflicht ausgelöst, und die Kaufmannseigenschaft kommt ins Spiel. Für den Einstieg in die Selbstständigkeit ist das weit entfernt.
Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung sind zwei verschiedene Dinge, die ständig durcheinandergebracht werden. Kleingewerbe betrifft die Rechtsform und Buchführung. Die Kleinunternehmerregelung ist eine reine Umsatzsteuerentscheidung. Du kannst Kleingewerbetreibender mit Regelbesteuerung sein – und umgekehrt ein Freiberufler die Kleinunternehmerregelung nutzen.
Als Einzelunternehmer haftest du unbeschränkt mit deinem Privatvermögen. Es gibt keine Trennung zwischen Betrieb und Person. Das ist der Grund, warum die Betriebshaftpflicht keine optionale Ausgabe ist, sondern zur Grundausstattung gehört.
Ein Kleingewerbe neben dem Angestelltenverhältnis ist üblich und rechtlich unproblematisch. Der Arbeitgeber muss in der Regel informiert werden, ein Verbot ist nur bei echter Konkurrenz oder Beeinträchtigung der Arbeitsleistung zulässig.
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