Selbstständig neben dem Hauptjob – der risikoärmste Einstieg, mit ein paar Regeln.
Nebenberuflich selbstständig bedeutet: Die Selbstständigkeit steht zeitlich und wirtschaftlich hinter dem Hauptberuf zurück. Praktisch heißt das in der Regel weniger als 20 Stunden pro Woche und ein Einkommen unter dem aus dem Hauptjob.
Ein generelles Verbot der Nebentätigkeit ist unzulässig. Zulässig sind Verbote bei direkter Konkurrenz, bei Beeinträchtigung der Arbeitsleistung oder bei Nutzung von Betriebsmitteln. Viele Arbeitsverträge enthalten eine Anzeigepflicht – die sollte man einhalten, auch wenn keine Zustimmung nötig ist.
Solange die Selbstständigkeit nebenberuflich bleibt, läuft die Krankenversicherung über das Angestelltenverhältnis weiter. Auf den Gewinn aus der Selbstständigkeit fallen dann keine zusätzlichen Beiträge an – bei gesetzlich Versicherten mit Hauptbeschäftigung. Kippt das Verhältnis, wird die Selbstständigkeit als hauptberuflich eingestuft und beitragspflichtig.
Der Gewinn wird zum Arbeitslohn addiert und mit dem persönlichen Steuersatz belastet. Da der Grundfreibetrag schon durch das Gehalt aufgebraucht ist, greift auf jeden Euro sofort der Grenzsteuersatz. Wer 500 Euro Gewinn im Monat macht, sollte davon 30 bis 40 Prozent zurücklegen.
Du testest das Geschäftsmodell unter realen Bedingungen, ohne dass die Miete davon abhängt. Kunden, Preise, Aufwand – alles zeigt sich in den ersten Monaten. Wer erst kündigt und dann testet, hat die Reihenfolge falsch herum.
Sinnvoll ist der Wechsel in die Vollzeit, wenn der Nebenverdienst über mehrere Monate stabil bei etwa 60 bis 70 Prozent des benötigten Einkommens liegt – und die Auftragslage nicht an einem einzigen Kunden hängt.
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