Gründung

Gesellschaftsvertrag

Die Spielregeln zwischen den Gesellschaftern – der Vertrag, den man beim Streit braucht.

Der Gesellschaftsvertrag regelt das Innenverhältnis zwischen den Beteiligten. Bei GbR ist er formfrei und nicht vorgeschrieben, bei UG und GmbH notariell zu beurkunden.

Warum er auch bei der GbR nötig ist

Ohne Vertrag gilt das gesetzliche Modell: Gewinne nach Köpfen, alle Entscheidungen einstimmig, Kündigung jederzeit möglich mit Auflösung der Gesellschaft. Das passt fast nie zur Realität – vor allem nicht, wenn einer mehr einbringt als der andere.

Was geregelt gehört

Einlagen und Beteiligungsquoten. Gewinn- und Verlustverteilung. Geschäftsführung und Vertretung: Wer darf allein entscheiden, ab welchem Betrag gemeinsam? Entnahmerechte. Arbeitspflicht und Umfang der Mitarbeit.

Und die unangenehmen Fälle: Was passiert bei Krankheit, bei Ausscheiden, bei Tod, bei Streit? Wie wird der Anteil bewertet, wie ausgezahlt, in welchen Raten?

Die Abfindungsklausel

Der praktisch wichtigste Punkt. Ohne Regelung ist der Verkehrswert zu zahlen – das kann die verbleibende Gesellschaft ruinieren. Eine Bewertungsmethode und Ratenzahlung gehören festgelegt.

Das Wettbewerbsverbot

Während der Gesellschaft üblich. Nachvertraglich nur in engen Grenzen wirksam und meist entschädigungspflichtig.

Der Musterprotokoll-Weg

Bei UG und GmbH mit maximal drei Gesellschaftern gibt es ein vereinfachtes Musterprotokoll. Es ist günstiger, regelt aber fast nichts. Bei mehr als einem Gesellschafter ist ein individueller Vertrag das Geld wert.

Der Grundsatz

Verträge schreibt man, solange man sich versteht.

Angaben ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Wo das eine Rolle spielt

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