Zuschüsse zu den Kosten einer Unternehmensberatung – für Gründer und bestehende Betriebe.
Bund und Länder bezuschussen Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen. Der Zuschuss deckt je nach Programm und Region einen erheblichen Teil des Beraterhonorars.
Das BAFA-Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows" bezuschusst Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen. Antragsberechtigt sind Jungunternehmen, Bestandsunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten – mit unterschiedlichen Sätzen und Höchstbeträgen.
Fast jedes Bundesland hat eigene Programme, teils für Gründungsberatung vor dem Start, teils für Coaching danach. Die Konditionen unterscheiden sich stark. Erste Anlaufstelle sind die Förderbanken der Länder und die IHK.
Antrag vor Beginn der Beratung. Wer erst berät und dann beantragt, bekommt nichts. Bei manchen Programmen ist zudem ein Informationsgespräch bei einer Leitstelle vorgeschaltet.
Er muss in der Regel bei der fördernden Stelle gelistet oder zugelassen sein. Die Auswahl liegt bei dir – und sie entscheidet über den Nutzen. Ein Berater mit Erfahrung in deiner Branche und Betriebsgröße bringt mehr als ein Generalist mit schönen Folien.
Bei klar umrissenen Fragen – Kalkulation, Preisgestaltung, Akquisestruktur, Nachfolge – kann eine geförderte Beratung viel bewegen. Bei diffusen Aufträgen entsteht ein Gutachten, das niemand liest.
Vorher aufschreiben, welche drei Fragen beantwortet sein sollen. Das diszipliniert beide Seiten und macht das Ergebnis überprüfbar.
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