Haftungsbeschränkung gegen Aufwand – die UG als Einstieg mit einem Euro Stammkapital.
UG und GmbH sind Kapitalgesellschaften. Sie haften nur mit dem Gesellschaftsvermögen, nicht mit deinem Privatvermögen. Das ist ihr einziger, aber gewichtiger Vorteil.
Die GmbH verlangt 25.000 Euro Stammkapital, davon mindestens die Hälfte bei Gründung eingezahlt. Die UG startet rechnerisch ab einem Euro, muss aber ein Viertel des Jahresüberschusses zurücklegen, bis 25.000 Euro erreicht sind. Dann kann sie in eine GmbH umgewandelt werden.
Realistisch sollte auch eine UG mit einigen tausend Euro starten – sonst ist sie sofort überschuldet, sobald die Gründungskosten gebucht sind.
Notarielle Beurkundung, Eintragung ins Handelsregister, doppelte Buchführung, Jahresabschluss mit Offenlegung im Unternehmensregister. Laufende Zusatzkosten von etwa 1.500 bis 3.000 Euro jährlich sind realistisch.
Die Gesellschaft zahlt Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, zusammen rund 30 Prozent. Ausschüttungen an dich unterliegen zusätzlich der Abgeltungsteuer. Ein Geschäftsführergehalt ist dagegen Betriebsausgabe der Gesellschaft und bei dir Arbeitslohn.
Banken verlangen bei Krediten fast immer eine persönliche Bürgschaft des Gesellschafter-Geschäftsführers. Damit ist die Haftungsbeschränkung an der wichtigsten Stelle wieder aufgehoben. Auch bei verspäteter Insolvenzanmeldung oder nicht abgeführten Sozialabgaben haftest du persönlich.
Bei erheblichen, nicht versicherbaren Risiken oder wenn Auftraggeber eine Kapitalgesellschaft verlangen. Für den typischen Dienstleister mit guter Betriebshaftpflicht selten.
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