Die schriftliche Darstellung des Geschäftsmodells samt Zahlen – Pflicht bei Förderungen, nützlich für einen selbst.
Ein Businessplan beschreibt, was du anbietest, für wen, zu welchem Preis und mit welchem Ergebnis. Bei Bank, Agentur für Arbeit oder Förderstellen ist er Voraussetzung. Ohne externen Anlass ist er trotzdem sinnvoll – weil er zwingt, die Zahlen einmal ehrlich aufzuschreiben.
Zusammenfassung, Geschäftsidee und Angebot, Qualifikation der Person, Zielgruppe und Marktumfeld, Wettbewerb, Preisgestaltung, Marketing und Vertriebswege, Rechtsform, Chancen und Risiken – dazu der Zahlenteil.
Umsatzplanung für drei Jahre, Kostenplanung, Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsplan und Kapitalbedarf. Der Liquiditätsplan ist der wichtigste Teil und der, den die meisten weglassen – er zeigt monatsweise, ob das Geld reicht.
Zu optimistische Umsatzannahmen. Wer im dritten Monat volle Auslastung einplant, hat nicht gerechnet, sondern gehofft. Prüfer erkennen das sofort und lehnen ab. Realistisch heißt: langsamer Aufbau, saisonale Schwankungen, Zahlungsausfälle einkalkuliert.
Der zweite Fehler ist die vergessene eigene Lebenshaltung. Miete, Essen, Versicherungen laufen weiter, auch wenn der Betrieb noch nichts abwirft.
Für ein Kleingewerbe reichen fünfzehn bis zwanzig Seiten plus Anlagen. Länge beeindruckt niemanden, Nachvollziehbarkeit schon.
Für den Gründungszuschuss verlangt die Agentur für Arbeit eine Bestätigung von IHK, Handwerkskammer, Steuerberater oder einer anerkannten Beratungsstelle. Die prüfen den Plan inhaltlich – ein schwacher Plan wird dort nicht bestätigt.
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